Die verstörenden Vorfälle aus dem Freibad Traiskirchen schlugen hohe Wellen: Zwei betrunkene Afghanen (29, 30) sollen am 18. Juni im Strudelbecken mehrere Minderjährige bedrängt und begrabscht haben – am helllichten Tag und völlig ohne Scham.
Fünf Mädchen und ein Bub zwischen 9 und 14 Jahren sollen von den beiden Männern im Wasser mehrmals an Oberschenkeln, dem Intimbereich und am Po unsittlich berührt worden sein. Die Männer werden von übereinstimmenden Schilderungen der Kinder laut Anklage "massiv belastet". Dennoch bestreiten die Flüchtlinge den mutmaßlichen Missbrauch an Unmündigen vehement.
Schockierender Fall landet nun vor Gericht.
Noch in der Umkleide des Freibads konnten die Verdächtigen gefasst werden, kamen in U-Haft. Diesen Donnerstag stehen sie in Wr. Neustadt (NÖ) vor Gericht. Top-Anwalt Florian Höllwarth vertritt die Eltern zweier Opfer, die sich ein "angemessenes Urteil und ein faires Verfahren" wünschen und pro Kind 3.000 Euro Schmerzengeld fordern.
Ob die arbeitslosen Afghanen die insgesamt 6.000 Euro je zahlen können, ist unklar. Fest steht: Eine etwaige Rückführung in ihr Herkunftsland ist unmöglich, da Österreich derzeit nicht nach Afghanistan abschieben kann. "Die österreichische Bundesregierung arbeitet an Abschiebungen nach Afghanistan", heißt es aus dem Innenministerium.
Vor mehr als 18 Monaten habe Bundesminister Karner auf EU-Ebene (im Rat der Innenminister) die Diskussion angestoßen, Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien wieder möglich zu machen. Aktuell werde "intensiv daran gearbeitet, wie Abschiebungen Richtung Afghanistan umgesetzt werden können, und es laufen Gespräche mit mehreren europäischen Ländern – vor allem Deutschland."