Österreich

Missbrauchsfall im Stift: Morgen Demonstration

Heute Redaktion
Teilen

Der Missbrauchsfall im Stift Klosterneuburg schlägt weiter Wellen, eine Plattform plant eine Demo mit einem "Kardinalsschlitten" – morgen vor der Gemeinderatssitzung.

Nach der Aufdeckung eines Missbrauchsfalls 1993 im Stift Klosterneuburg fordert die Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt volle Aufklärung und eine angemessene Entschädigung des Opfers. Propst Bernhard Backovsky wird vorgeworfen, den Täter laut Zeugenaussagen gedeckt und dessen berufliches Weiterkommen in Deutschland als Pfarrer gefördert zu haben.

"Obwohl so viele Fakten am Tisch liegen, mauert und vertuscht die Kirche und entzieht sich ihrer Verantwortung", erklärte Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform, in einer Aussendung und kündigte für morgen, Freitag, eine Demonstration vor dem Stift an. Die angemeldete Kundgebung, bei der ein umgebauter "Kardinalsschlitten" vorfahren werde, soll um 13 Uhr im Vorfeld der Gemeinderatssitzung beginnen.

Die Plattform verwies auf Ungereimtheiten in der Causa. Das Stift werde aufgefordert, "die Verbrechen nun anzuzeigen, weil auch die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Den Betroffenen gebührt Entschädigung und die Gesellschaft braucht volle Aufklärung über das Vertuschungs-System", so Rothwangl.

Auch Bürgerliste fordert Erklärung

Picture

Auch vom Gemeinderat der Stadt Klosterneuburg wünscht man sich ein öffentliches Statement. Gemeinderätin Teresa Arrieta, Obfrau der Bürgerliste PUK, verlangte in einem offenen Brief, der Propst möge die Widersprüche aufklären und der Gemeinderat möge sich zur moralischen Verantwortung des Stiftes äußern.

Das Stift Klosterneuburg hatte in der Vorwoche den Missbrauch eines minderjährigen Ministranten durch einen damaligen Augustiner-Chorherren bestätigt und betont, dass Missbrauch verwerflich und unentschuldbar sei. Auf Wunsch der Mutter des Opfers habe es keine Anzeige gegeben. Der Geistliche sei aber innerhalb von sechs Tagen suspendiert und zum Austritt aus dem Orden aufgefordert worden. Bis dahin - 1994 - sei man kirchenrechtlich für dessen Unterhalt verpflichtet gewesen und habe den Mann in einer Wohnung in Wien untergebracht. Von seiner Priesterweihe 1996 in Rumänien habe das Stift nichts gewusst. (wes)