Österreich

Missbrauchsopfer verklagt Kloster

Heute Redaktion
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Ein ehemaliger Internatsschüler des Privatgymnasiums des Bregenzer Zisterzienser-Klosters Mehrerau verklagt das Kloster wegen Missbrauchs in den 1960er-Jahren vor einem Zivilgericht auf 200.000 Euro Schmerzengeld und Verdienstentgang.

Ein ehemaliger Internatsschüler eines kirchlichen Privatgymnasiums verklagt das Zisterzienser-Kloster in Mehrerau wegen Missbrauchs in den 1960er-Jahren vor einem Zivilgericht auf 200.000 Euro Schmerzengeld und Verdienstentgang.

Der heute 57-jähriger wurde in den 1960er-Jahren von einem Pater missbraucht. Er war 14 Jahre alt, als die Übergriffe im Jahr 1968 begannen. Er sei über drei Jahre hinweg "unzählige Male" in seinem Zimmer vergewaltigt und so seelisch kaputt gemacht worden, schilderte der Mann in seiner Klage. Ihm sei erst durch das Bekanntwerden der Missbrauch-Skandale Anfang 2010 bewusstgeworden, was mit ihm geschehen sei, so sein Verfahrenshelfer Sanjay Doshi.

"Hätte ein normales Leben gehabt"

Das Kloster habe den bereits 1967 wegen Missbrauchs verurteilten Priester nach einer Versetzung wieder in den Schuldienst gestellt, so der Vorwurf. Mit 16 Jahren brach der Kläger die Schule ab. Wäre es nicht zum Missbrauch gekommen, hätte er das Gymnasium fertig gemacht, ein technisches Studium begonnen und in der Folge "ein normales Leben mit Job und Familie" gehabt, begründete der Mann, der laut Klage ein "Vagabundendasein" führt.

2004 erstattete eines der anderen Opfer des Paters Anzeige, beim Verhör soll der Mann ein umfassendes Geständnis abgelegt haben. Bis 2010 soll er im Bereich des Klosters Stams tätig gewesen sein, danach wurde er suspendiert. Der Kläger berichtete Anfang 2010 dem früheren Mehrerauer Abt Kassian Lauterer von den Vorfällen, der ihm zusicherte, dass sich der nunmehrige Abt Anselm van der Linde mit ihm in Verbindung setzen werde.

Ein Gespräch sei erst ein Jahr später zustande gekommen. Im Anschluss erhielt der 57-Jährige einen Brief, in dem ihm der Abt aufforderte, sich an die Klasnic-Kommission zu wenden. Davon wollte der Mann jedoch nichts wissen. "Wer eine Scheibe einschlägt, hat dafür zu sorgen, dass der Schaden wieder gutgemacht wird. Man kann die Verantwortung nicht einfach abschieben", so der 57-Jährige in den Vorarlberger Nachrichten.

Opfer fühlt sich "vertröstet"

Er sei immer nur vertröstet worden, sodass er sich nun zu der Klage genötigt fühle. Das Kloster Mehrerau äußerte sich bisher nicht dazu, ob man sich auf die Verjährung berufen wird. Das Kloster stehe moralisch in der Pflicht, keinen Verjährungseinwand zu erheben, so Verfahrenshelfer Doshi.