Politik

Misstrauensantrag gegen Kickl angekündigt

Die Liste Pilz wird am Montag bei einer Sondersitzung des Nationalrats einen Misstrauensantrag gegen den Innenminister einbringen.

Heute Redaktion
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Innenminister Herbert Kickl (FPÖ)
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ)
Bild: picturedesk.com

Exakt drei Monate nach seinem Amtsantritt muss sich Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) schon dem ersten Misstrauensvotum stellen. Am Montag wird ein entsprechender Antrag bei einer Sondersitzung des Nationalrates eingebracht werden.

Die Initiative kommt von der Liste Pilz, es geht um die aktuelle Affäre rund um das Bundesamt für Verfassungssschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT).

Lesen Sie hier alles zum "BVT-Skandal" nach.

"Amt im Parteiinteresse"

Im Antrag werden gleich drei Gründe aufgelistet, Kickl zu misstrauen. Er erscheine nicht als geeignet, sein Amt auszuüben.

Kickl übe sein Amt vor allem im Parteiinteresse aus, nicht im Interesse der Öffentlichkeit. Die Hausdurchsuchungen könnten - so vermutet es die Liste Pilz - dazu gedient haben, an Informationen des BVT über Kickls Aktivitäten im rechtsextremen Spektrum selbst zu kommen.

Zudem würde die amateurhafte Durchführung die objektive Sicherheitslage gefährden, besonders im Hinblick auf die kommende EU-Ratspräsidentschaft.

Und zuguterletzt wird Kickl auch noch des Amtsmissbrauchs verdächtigt, weil er die Bestellungsurkunde des BVT-Chefs Peter Gridling zurückgehalten hat.

Was passiert nun?

Über den Misstrauensantrag der Liste Pilz müssen alle Nationalratsabgeordneten abstimmen. Stimmen mehr als die Hälfte der Anwesenden dafür, wird der betroffene Amtsträger (am Montag Herbert Kickl) sofort seines Amtes enthoben. Die Regierung müsste also jemand anderen zum Innenminister machen.

Dieses schärfste aller politischen Kontrollmittel wird jedoch nicht durchgehen. ÖVP- und FPÖ-Abgeordnete, die im Nationalrat eine Mehrheit bilden, werden wohl kaum gegen ihren eigenen Minister stimmen.

Kickl muss sich verteidigen

Interessant wird es am Montag trotzdem: Herbert Kickl muss nämlich, nach Einbringen des Misstrauensantrages, eine Rede halten und seine Position verteidigen. (red)

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