Welt

Mit 4,3 Promille unfallfrei nach Hause gefahren

Heute Redaktion
Teilen
Symbolbild.
Symbolbild.
Bild: picturedesk.com

Völlig unbehelligt kurvte der Mann mit 4,3 Promille durch Konstanz. Bei einem Tankstellenshop kippte er noch eine Flasche Wodka, übergab sich und fuhr nach Hause.

Ein 41-Jähriger stand kürzlich vor dem Amtsgericht in der deutschen Bodensee-Stadt Konstanz (Baden-Württemberg). Grund: Der Familienvater war am 21. November 2016 mit unglaublichen 4,3 Promille durch die Konstanzer Straßen gekurvt. Wie der "Südkurier" berichtet, kam er trotz seiner Blaufahrt unfallfrei und ohne erwischt zu werden zu Hause an. Die Polizei schnappte ihn aber dennoch am selben Abend.

Einsteigen, übergeben, losfahren

An jenem Tag trank der Angeklagte reichlich Wodka und fuhr dann mit seinem Auto ins Konstanzer Industriegebiet. Bei einer dortigen Tankstelle wollte er wieder auftanken – allerdings nicht sein Fahrzeug. Nach eigenen Aussagen war er auf der Suche nach noch mehr Alkohol.

Er wurde auch fündig: Fotos und Videos belegen, wie er vor Ort eine Flasche Wodka kaufte und trank. Als er danach zurück zum Auto ging, soll ihn noch eine Person aufgefordert haben, nicht mehr zu fahren, doch der Mann hörte nicht hin: Er setzte sich in seinen Wagen, übergab sich noch kurz und fuhr dann los.

40 Tagessätze à 15 Euro

Der Angeklagte muss erleichtert gewesen sein, als er ohne gesehen zu werden zu Hause ankam. Trotzdem klopfte wenig später die Polizei an seine Tür: Ein Mitarbeiter der Tankstelle hatte sie alarmiert, nachdem der 41-Jährige davongefahren war.

Die angeordnete Blutprobe ergab einen Wert von 3,53 Promille – rund drei Stunden nach seinem Besuch in der Tankstelle. Man geht aber davon aus, dass der Alkoholstand während seiner Autofahrt bei 4,3 Promille gelegen haben muss. Das Gericht sprach ihn wegen seines fahrlässigen Alkoholrausches schuldig und brummte ihm 40 Tagessätze à 15 Euro sowie ein weiteres Fahrverbot von sieben Monaten auf.

"Meine Frau hat mir an dem Tag oder am Tag davor die Trennung verkündet, die Finanzkrise hat mir als Selbstständiger zu schaffen gemacht", begründete der Angeklagte laut "Südkurier" seine Blaufahrt. "Ich wollte meinen Schmerz betäuben."

Betrunkene werden regelmäßig bei Polizei gemeldet

Bei der St. Galler Kantonspolizei ist man der Meinung, dass der Mitarbeiter der Tankstelle richtig gehandelt hat: "Es ist wichtig, dass man in solchen Fällen die Polizei alarmiert. Der Betrunkene stellte ein Risiko für sich und andere Personen dar", sagt Kapo-Sprecher Gian Andrea Rezzoli. Sonst hätte der Mann das nächste Mal vielleicht wieder gleich gehandelt.

Vor allem bei alkoholisierten Autofahrern bekomme die Polizei regelmäßig Hinweise von Passanten oder anderen Fahrern. "Wir sind sehr froh darüber", so Rezzoli.

(viv)