Wien

Mit Kleiderbügel – Mann erpresst Ehefrau um 20.000 Euro

Eine junge Mutter erlebte ein Martyrium in den eigenen vier Wänden in Wien-Favoriten. Ihr eigener Partner soll sie misshandelt und erpresst haben.
Österreich Heute
21.09.2023, 18:18
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Jahrelange Qualen soll eine junge Wienerin durchgemacht haben. Der eigene Partner und Vater ihrer Kinder wird von der Staatsanwaltschaft massiv beschuldigt: Die Österreicherin soll vom 31-jährigen Tschetschenen von September 2019 bis zum heurigen Sommer unzählige Male schwer misshandeln worden sein. Neben fast täglichen Drohungen, ihr "die Knochen zu brechen", soll der Langzeitarbeitslose der Frau auch regelmäßig bei ihrer Arbeit aufgelauert haben.

Schläge mit Metall-Kleiderbügel

Das mutige Opfer schilderte am Donnerstag am Wiener Landesgericht erschreckende Details aus ihrer traumatisierenden Vergangenheit: Anfang 2022 habe er sie an den Haaren gezerrt und auf das Bett gedrückt. "Dann schlug er mir mit einem metallenen Kleiderbügel auf die Oberschenkel", erinnerte sich die Frau. Immer und immer wieder, bis sie ihm endlich Geld gab, "das er für seine Drogensucht brauchte."

Kein Einzelfall: Immer wieder soll es zu brutalen Zwischenfällen gekommen sein, die erst endeten, wenn die Frau zahlte. 20.000 Euro landeten laut Anklage so auf verschiedenen Konten des Beschuldigten.

Bist du von häuslicher Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe 

Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555

Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247

Rat auf Draht: 147

Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20

Polizei-Notruf: 133

Frauenhelpline: 0800 222 555

Weitere Ansprechpartner:

Wiener Interventionsstelle/Gewaltschutzzentrum: 0800 700 217

Opfer-Notruf: 0800 112 112

Notruf des Vereins der Wiener Frauenhäuser: 05 77 2

Festnahme im Sommer

Die Polizei nahm ihn schließlich am 12. Juni in der Favoritner Wohnung des Paares fest . "Das stimmt alles so nicht", bekannte er sich nicht schuldig. Die Richterin kam zu einer anderen Überzeugung: Fünf Jahre Haft. Verteidiger Levente Nagy und die Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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