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Mitführpflichten für Autofahrer in Europa

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Wer mit seinem Auto auch gerne die österreichischen Grenzen verlässt, um ins Ausland zu fahren, muss mit unterschiedlichen Regeln im Straßenverkehr rechnen. Neben den Verkehrsstrafen, Lichtregeln und Co. sind auch die Mitführpflichten zu beachten. Fehlen Ausstattungsstücke wie das Verabandsdreieck oder Warnwesten, drohen saftige Strafen.

Der ÖAMTC empfiehlt, sich vor Reiseantritt immer über die bestehenden Regelungen in anderen Ländern zu informieren. Diese treffen immer auch auf Mietwagen zu. .

Warnweste

Was in Österreich schon seit 2005 Realität ist, wird nun auch in Deutschland eingeführt. Ab 1. Juli 2014 müssen Autofahrer dort eine Warnweste im Auto mitführen. In anderen Ländern ist eine Weste zu wenig. In Tschechien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Ungarn müssen Westen für alle Mitfahrenden vorhanden sein. Wer keine Weste vorweisen kann, muss beispielsweise in Frankreich 90 Euro und in der Slowakei sogar bis zu 150 Euro zahlen.

Ersatzlampenset

Für die Autofahrer vieler Länder ist es absolut undenkbar, Ersatzlampen mitzufahren. Vermutlich sind auch deswegen soviele "Einäugige" unterwegs. In Bosnien, Kroatien, Montenegro und Russland gehört ein Ersatzlampen-Set zum Standard-Repertoire. Die Vorschrift trifft allerdings nur dann zu, wenn die vorhandenen Leuchtmittel selbst ausgetauscht werden können. Bei Xenon und LED-Leuchten trifft das nicht zu.

Feuerlöscher

Ein Feuerlöscher im Auto kann Leben retten und ist daher immer eine gute Idee. In den baltischen Staaten, in Bulgarien, Griechenland, Moldawien, Rumänien, Russland, in der Türkei, in der Ukraine und in Weißrussland ist die Mitführung verpflichtend. In Belgien und Polen ist ein Feuerlöscher nur für im Land zugelassene Fahrzeuge Vorschrift.

Warndreiecke

In Estland, in der Türkei und in Zypern besteht die Verpflichtung, zwei Warndreiecke mitzuführen. In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien sind für Gespannfahrer zwei Warndreiecke Vorschrift.

Ersatzreifen

In Bosnien-Herzegowina und Spanien muss ein Ersatzreifen mitgeführt werden. Ist dieser nicht serienmäßig vorhanden, ist stattdessen ein Reparaturset oder Reparaturspray notwendig.

Europäischer Unfallbericht

In Serbien und Kroatien muss der Europäische Unfallbericht mit an Bord sein. In der Slowakei gilt die Vorschrift nur für einheimische Fahrzeuge.

 

Abschleppseil

Dieses muss in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien verpflichtend im Fahrzeug sein.