Digital

Mobilfunker dürfen Tarife jederzeit beliebig erhöhen

Dürfen Mobilfunker jederzeit und unbegrenzt die Tarife ohne Zustimmung der Kunden erhöhen? Ja, sagt nun der Oberste Gerichtshof.

Heute Redaktion
Teilen
Der VKI sieht durch das Urteil keine Vorteile für Mobilfunk-Kunden.
Der VKI sieht durch das Urteil keine Vorteile für Mobilfunk-Kunden.
Bild: iStock

Anlass für die Diskussion gab laut dem verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Preiserhöhung des Anbieters Hutchinson Drei bei 16 Tarifen um bis zu 40 Prozent. Der VKI klagte deswegen, der Oberste Gerichthof urteilte nun – zugunsten der Mobilfunker. Laut OGH gibt es ein gesetzliches einseitiges Änderungsrecht ohne Grenze.

Dem Kunde stehe dabei nur ein kostenloses außerordentliches Kündigungsrecht zu. "Nicht nachvollziehbar", heißt es vom VKI, denn für den Kunden gebe es keine Vorteile außer der Kündigung. Die OGH-Entescheidung überrascht, denn eigentlich verbietet das Konsumentenschutzgesetz einseitige Erhöhungen und die beiden vorigen Instanzen hatten für den VKI entschieden.

Kündigung bringt kaum etwas

Der OGH verwies allerdings auf das Telekommunikationsgesetz und schlussfolgerte vereinfacht, dass "Unternehmen, die elektronische Kommunikationsdienste bereitstellen, ein berechtigtes Interesse daran haben können, die Preise und Tarife ihrer Dienstleistungen zu ändern".

Juristen zeigen sich nun skeptisch, was die Folgen der Entscheidung bedeuten könnten. So stehe dem Kunden zwar ein Sonderkündigungsrecht zu – erhöhen aber alle heimischen Anbieter ihre Preise zeitnah, bringt dem Kunden ein Wechsel zu einem anderen Tarif und Anbieter nichts. (rfi)