Im Prozess um die in Hessen getötete 14-jährige Ayleen ist der Angeklagte zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Giessen verhängte gegen den 30-jährigen Jan Heiko P. am Donnerstag wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten eine anschließende Sicherungsverwahrung an.
Laut Anklage soll der Mann die Schülerin am 21. Juli 2022 an ihrem Wohnort in Baden-Württemberg aufgesucht und mit dem Auto rund 300 Kilometer nach Hessen gefahren haben, wo die Tat geschah. An einem Feldweg in Langgöns habe er sie in der Nacht auf den 22. Juli auf eine Bank gedrückt und versucht, sie zu vergewaltigen. Dabei habe er sie erwürgt.
Anschliessend habe er die Leiche der 14-Jährigen in den Kofferraum seines Autos geladen und sei zum Teufelsee im hessischen Wetteraukreis gefahren. Ayleens Leiche wurde dort etwa eine Woche später gefunden. Neben Mord wirft die Anklage dem 30-Jährigen versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge sowie Entziehung Minderjähriger vor.
Dazu kommen Delikte wie das Sichverschaffen kinderpornografischer Inhalte. Letzteres bezieht sich auf einen weiteren Fall, der sich im Juni 2022 zugetragen haben soll. P. soll ebenfalls in einem Chat von einer 13-Jährigen Nacktbilder gefordert haben.