Österreich

Kickl an AMS: Keine Jobs für kriminelle Ausländer

Heute Redaktion
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FPÖ-Klubchef Herbert Kickl zum Mordfall Gloggnitz: "Wer trägt dafür die Verantwortung?"
FPÖ-Klubchef Herbert Kickl zum Mordfall Gloggnitz: "Wer trägt dafür die Verantwortung?"
Bild: picturedesk.com

Der Mord eines Rumänen (38) an einer 83-jährigen Niederösterreicherin wird jetzt zum Politikum: FPÖ-Klubchef Herbert Kickl übt harte Kritik am AMS.

Der erschütternde Mordfall in Gloggnitz (Bezirk Neunkirchen) wird jetzt auch ein Fall für die Politik: "Wer vermittelt eigentlich einen wegen eines Schwerverbrechens vorbestraften Rumänen auf einen österreichischen Bauernhof? Noch dazu, wenn sein eigener Anwalt ihn als Psychopathen beschreibt. Wer trägt dafür die Verantwortung?", fragt FPÖ-Klubchef Herbert Kickl.

Gutachten: Angeklagter ist Psychopath

Wie "Heute.at" bereits berichtete, war die 83-Jährige Elfriede H. (83) vom 38-jährigen Rumänen Ioan P. brutal ermordet worden. Laut Gutachter war die Tat geplant und der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.

Auch kann von Psychopathie gesprochen werden, da der Angeklagte weder Empathie noch Mitleid mit dem Opfer zeigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass der 38-Jährige wieder töten würde, ist hoch. Daher empfiehlt der Experte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Keine Arbeitserlaubnis für kriminelle Ausländer

"Die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU ist mit Sicherheit nicht dafür gedacht, Psychopathen Jobs zu verschaffen! Wenn ein EU-Bürger oder Drittstaatsangehöriger in Österreich arbeiten will, muss unser AMS zwingend die Daten mit dem Strafregisterauszug des Herkunftslandes abgleichen können", fordert Kickl. Wer ein Kapitalverbrechen begangen hat oder sich noch in der Bewährungsfrist befindet, "für den gibt's keine Arbeitserlaubnis in Österreich – da hört es sich nämlich auf mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU."

Dem 38-jährigen Rumänen droht eine lebenslange Freiheitsstrafe und eine Einweisung. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest, vermutlich im Spätwinter 2020. Es gilt die Unschuldsvermutung.