Österreich

Mord in Skaterpark: "Der Bastard musste sterben"

Heute Redaktion
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Ein 46-jähriger gebürtiger Tschetschene stach zu Jahresbeginn einen Drogendealer in einem Skaterpark in Wien-Meidling nieder. Beim Prozess am Straflandesgericht bekannte sich der Mann Mittwochfrüh zwar schuldig, bestritt aber die Mordabsicht. Er führte die Tat auf einen Drogenrausch und die damit einhergehende Halluzination in Form einer Schlange zurück. Die Verhandlung wurde auf September vertagt, weil ein ergänzendes psychiatrisches Gutachten eingeholt werden soll.

Ein 46-jähriger gebürtiger Tschetschene stach zu Jahresbeginn . Beim Prozess am Straflandesgericht bekannte sich der Mann Mittwochfrüh zwar schuldig, bestritt aber die Mordabsicht. Er führte die Tat auf einen Drogenrausch und die damit einhergehende Halluzination in Form einer Schlange zurück. Die Verhandlung wurde auf September vertagt, weil ein ergänzendes psychiatrisches Gutachten eingeholt werden soll.

Das Opfer Hakan B. (44), hatte den Verdächtigen, der nach eigenen Angaben seit geraumer Zeit mit Rückenschmerzen zu kämpfen hat, mit Drogen versorgt. "Er hat mich süchtig gemacht, er hat mir gezeigt, wie man sich das spritzt", sagte der Angeklagte. Diese Drogengeschäfte und die daraus resultierenden Schulden dürften das Motiv für die Bluttat gewesen sein.

Außerdem habe B. der 20-jährigen Tochter des Beschuldigten sexuelle Avancen gemacht. Als die Frau des Verdächtigen den Dealer anzeigen wollte, ging Bislan G. auf den Vorschlag, seine eigene Frau unter Drogen zu setzen und sie in sexuellen Positionen zu fotografieren, ein. Der Plan, ein Druckmittel gegen eine Anzeige zu haben, schlug jedoch fehl, weil die Frau früher als erwartet erwachte.

Auf das Opfer eingestochen  

Am 4. Jänner eskalierte die Situation. Schauplatz der tödlich endenden Auseinandersetzung war ein Skaterpark bei der U-Bahn-Station Längenfeldgasse. Nachdem sich die beiden Männer Drogen gespritzt hatten, gerieten sie in Streit. "Er sagte etwas gegen meine Frau und dass er mich wie einen Hund in der Hand hat. Und dann hat er gelacht."

Laut Anklage versuchte der 46-Jährige, der im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft hatte, Hakan B. zunächst mit einem Schal zu erdrosseln. Weil das nach längerem Bemühen nicht gelang und der Mann befürchtete, Jugendliche könnten in dem stark frequentierten Park auf ihn aufmerksam werden, stach er schließlich vier bis fünf Mal auf sein Opfer ein. Dabei wurden zwei Rippen und ein Lungenflügel durchstochen.

, nach einer Fahndung wurde der 46-Jährige in der Wohnung eines Freundes festgenommen. Man kam relativ rasch auf die Spur des Angeklagten, da dieser wiederholt Drohungen gegen Hakan B. ausgestoßen und einen "Ehrenmord" angekündigt haben soll. Vor der Polizei sagte der 46-Jährig laut Anklageschrift aus, dass "der Bastard" nicht überleben durfte. Laut Anklage habe er diesen außerdem als Ratte und Hurensohn bezeichnet.

Angeklagter will bei Tat Schlange gesehen haben

Bislan G. gab in der Verhandlung an, bei der Tat eine Schlange gesehen zu haben, die sich um seinen Unterarm wickelte. Daraufhin habe er zugestochen. Als er die Stimmen der Jugendlichen hörte, die in dem Park später die Leiche des 44-Jährigen fanden, sei die Schlange plötzlich verschwunden und der gebürtige Türke tot am Boden gelegen.

Er habe die Tat jedoch nicht vorsätzlich begangen. Schuld seien zuvor konsumierte Drogen gewesen, die in ihm Halluzinationen hervorriefen, und der Umstand, dass Hakan B. ihn mit einem Messer bedroht habe. "Ich möchte Ihnen versichern, hätte ich keine Drogen genommen, wäre das nicht passiert", sagte Bislan G.

Psychiater höerte zum ersten Mal von Halluzinationen

Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer bescheinigte dem Angeklagten, an keiner psychischen Erkrankung aus dem paranoid-schizophrenen Formenkreis zu leiden. "Die Aussage, dass er an Halluzinationen leidet, das höre ich zum ersten Mal", sagte der Gutachter, nach der mehrstündigen Befragung des Beschuldigten. Die Ehefrau bestätigte jedoch, dass ihr Mann schon früher von Schlangen halluziniert habe.

Daher will Richter Christoph Bauer ein ergänzendes psychiatrisches Gutachten einholen lassen. Der Prozess wird am 4. September forgesetzt. Im Falle einer Verurteilung im Sinne der Anklage drohen ihm zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.