Österreich

Mord Tulln: Er hatte sie jahrelang misshandelt

Heute Redaktion
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Sie war gegen seine Ausbrüche machtlos, verblutete dann am Parkplatz in Tulln hilflos: Xhemajl M. (36) wollte sie nach einer Wegweisung umstimmen, sie ließ ihn ablitzen, dann stach er mit einem Dolch zu.

Der Tod der zweifachen Mama Zhemire K. (32) zeigt die Ohnmacht einer Ehefrau und liebenden Mutter: Der spielsüchtige Mazedonier soll seine Gattin immer wieder misshandelt haben, am 23. Mai 2017 wurde er wegen fortgesetzter Gewaltausübung zu sechs Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt, sie flüchtete kurz sogar ins Frauenhaus. Er wurde 2017 auch zu einem Anti-Gewalttraining verurteilt - dieses Training konnte aber wegen mangelnder Sprachkenntnis nicht durchgeführt werden.

Doch sie nahm den Macho zurück, erst am 6. Jänner 2019 erhielt er wieder eine polizeiliche Wegweisung, an die er sich nie hielt, besuchte auch das Kind im Spital. Sie wollte das Betretungsverbot per einstweiliger Verfügung verlängern lassen, morgen wäre es am Bezirksgericht St. Pölten zur Verhandlung gekommen (Anm.: je nach Bedarf kann ein Betretungsverbot bis zu einem Jahr ausgeweitet werden, der Ausgang war offen).

Zwei Kinder, eines davon schwer krank, jetzt ohne Eltern

Xhemajl M. wollte seine Gattin jedoch mit aller Gewalt umstimmen, passte sie am Parkplatz eines Supermarktes in Tulln ab. Doch sie wollte davon nichts wissen, winkte entschlossen ab und ging zum Auto. Noch bevor die Mutter in den Opel einsteigen konnte, hatte ihr der kräftige Mann zwei Mal einen 20-Zentimeter langen Dolch (Klingenlänge 10 Zentimeter) in den Hals gerammt, die Frau verblutete noch am Tatort („Heute" berichtete).

Der kurz darauf festgenommene Killer gestand der Polizei die Bluttat, wurde in die Justizanstalt St. Pölten eingeliefert.

Tragisch-traurig: Die zwei Kinder (6, 10), eines davon schwer krank, stehen jetzt ohne Mama und Papa da, werden jetzt von Verwandten betreut.

Übrigens: Eine polizeiliche Wegweisung gilt grundsätzlich zwei Wochen. Fühlt sich das Opfer aber weiter bedroht, kann es eine einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht einreichen. Das zuständige Gericht hat dann darüber zu entscheiden. Für die Entscheidung hat das Gericht auch zwei Wochen Zeit - d.h. eine Wegweisung gilt dann maximal vier Wochen. St. Pöltens Vizepräsidentin Andrea Humer erläutert: "Ein Betretungsverbot kann an eine bestimmte Örtlichkeit gebunden sein oder das Gericht bestimmt, dass sich Person A der Person B nicht nähern darf, z.b. 50 oder 100 Meter. Je nach Verfahren, also Scheidungsverfahren oder Strafverfahren, kann dann ein Betretungsverbot bis zu einem Jahr aufrecht sein."

(Lie)