Österreich

Gerichtsvollzieherin (44) mit Mord bedroht

Eine Gerichtsvollzieherin wurde laut Polizei mit dem Tod bedroht, als sie von einem Pkw die Nummerntafeln entfernen wollte.

Heute Redaktion
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Die Frau wollte das Auto eines Mannes in Eferding pfänden, da bedrohte er sie mit dem Tod.
Die Frau wollte das Auto eines Mannes in Eferding pfänden, da bedrohte er sie mit dem Tod.
Bild: picturedesk.com

Zu wüsten Szenen ist es am Dienstag in der Stadt Eferding gekommen. Eine 44-jährige Gerichtsvollzieherin wollte laut Polizei bei einem Pkw die Nummerntaferl abnehmen, um den Wagen zu pfänden.

Der Besitzer hatte offenbar Schulden, die nicht beglichen wurden.

So weit kam es aber nicht. Nachdem die Frau die Nummerntafeln im Zuge der Pfändung abgenommen hatte, bedrohte sie der Besitzer mit dem Tod.

In Österreich wird der Gerichtsvollzieher umgangssprachlich auch noch als "Exekutor" oder gerichtlicher Vollstrecker, bezeichnet. In Anlehnung an die Berufsbezeichnung nennt man die Durchführung einer Zwangsvollstreckung Exekution. Die Bedeutungseinschränkung von Exekution (Durch-, Ausführung, juristisch: obrigkeitliche Vollstreckung von Rechtstiteln) auf Hinrichtung (obrigkeitliche Vollstreckung eines Todesurteils) führte anderswo dazu, dass der Ausdruck Exekutor nicht mehr gebräuchlich ist.

Die Exekutionsordnung, das maßgebliche Gesetz für die Exekution, enthält die Begriffe Gerichtsvollzieher oder allgemein Vollstreckungsorgan, nicht jedoch Exekutor.

Gerichtsvollzieher sind Beamte der Justiz, gehören zum Personalstand des jeweiligen Oberlandesgerichtes und versehen ihren Dienst bei einem Bezirksgericht. Anders als in Deutschland wenden sich Gläubiger nicht direkt an den Gerichtsvollzieher, sondern stellen – wenn das Einschreiten eines/einer Gerichtsvollzieher/in begehrt wird – an das örtlich zuständige Bezirksgericht den Antrag auf Bewilligung der Fahrnisexekution (Exekution auf bewegliches Vermögen). Der darüber entscheidende Rechtspfleger erteilt mit der Exekutionsbewilligung den Auftrag an die/den Gerichtsvollzieher/in tätig zu werden. Ab Erteilung dieses Vollzugsauftrages handeln die Gerichtsvollzieher/innen zum großen Teil gänzlich selbstständig und eigenverantwortlich; Weisungen der Exekutionsrechtspfleger/innen kommen in der Praxis nur überaus selten vor.

(Quelle: Wikipedia)

Beim Job verhaftet

Nach Anzeige des Falles bei der Polizeiinspektion Eferding erließ die Staatsanwaltschaft Wels eine Festnahmeanordnung für den 48-jährigen Mann.

Der Mann wurde an seinem Arbeitsplatz verhaftet. Er leistete keinen Widerstand.

"Bei seiner ersten Einvernahme zeigte er sich nicht geständig. Er wurde in die Justizanstalt Wels eingeliefert", so die Polizei.

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