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Mordfall Peggy in Bayern wieder aufgerollt

Heute Redaktion
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Am Bayreuther Landgericht hat am Donnerstag das Wiederaufnahmeverfahren im Mordfall Peggy begonnen. Der geistig Behinderte Ulvi K. (36) war im April 2004 als Mörder des neun Jahre alten Mädchens Peggys zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Leiche des Mädchens wurde nie gefunden.

Am Bayreuther Landgericht hat am Donnerstag das wurde nie gefunden.

Der Prozess begann mit schweren Vorwürfen gegen Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Anwalt des Angeklagten, Michael Euler, warf der Sonderkommission gravierende Pannen vor. Falschaussagen und fehlerhafte Ermittlungsergebnisse seien nicht erkannt worden, sagte er vor Gericht. Für Ulvi K. entlastende Ergebnisse seien auf Nebenakten verteilt worden, ohne dies dem Gericht bei dem Prozess vor zehn Jahren mitzuteilen.

Der Angeklagte Ulvi K. leugnete am Donnerstag die Ermordung der Neunjährigen. Sein Mandant bestreite das Tötungsdelikt und den ebenfalls angeklagten sexuellen Missbrauch des Mädchens, sagte sein Verteidiger Michael Euler vor dem Landgericht Bayreuth. Das Geständnis des geistig Behinderten K. im ersten Prozess 2004 sei durch massiven Druck der Polizei entstanden.

Angeklagter konnte Kleidung nicht identifizieren

Euler bestritt, dass es die als Mordmotiv vermutete Vergewaltigung überhaupt gegeben haben kann. Sowohl Peggys Mutter als auch ihre Turnlehrerin, die das Mädchen kurz nach dem mutmaßlichen Übergriff gesehen hätten, hätten nichts Auffälliges an Peggy erkannt. Ulvi K. habe in den Vernehmungen zudem weder die Kleidung des Mädchens noch körperliche Auffälligkeiten richtig beschreiben können.

 
Der Fall Peggy ist einer der rätselhaftesten Kriminalfälle in Deutschland. Die Schülerin kehrte im Mai 2001 nicht von der Schule nach Hause zu ihrer Mutter zurück, sie ist seitdem spurlos verschwunden.

In einem ersten Prozess war 2004 der ebenfalls aus Lichtenberg stammende Ulvi K. vom Landgericht Hof wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach damaliger Überzeugung des Gerichts tötete Ulvi K. das Mädchen, weil dieses gedroht habe, ihrer Mutter von einer Vergewaltigung wenige Tage vorher zu berichten. Seine Haftstrafe musste der inzwischen 36-Jährige noch nicht antreten, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sitzt er in der Psychiatrie.

Der Fall muss neu aufgerollt werden, weil beim ersten Prozess nicht bekannt war, dass die Ermittler eine Tathergangshypothese angefertigt hatten - sie war dem späteren Geständnis von Ulvi K. verblüffend ähnlich. Zudem widerrief ein wichtiger Belastungszeuge seine Aussage. Er hatte behauptet, der 36-Jährige habe ihm den Mord an Peggy gestanden. Später sagte er jedoch, dies sei eine Lüge gewesen.

Kritik an psychologischem Gutachten

Auch der Sachverständige, der damals das psychologische Gutachten erstellte und das Geständnis von Ulvi K. für glaubhaft hielt, wurde Gegenstand von Kritik. Anders als sonst üblich, handelt es sich bei ihm um einen Psychiater und nicht um einen Psychologen.

Euler hält seinen Mandanten für ein Justizopfer: "Denn es ist nur schwer zu glauben, dass ein geistig Behinderter das perfekte Verbrechen begangen haben soll. Ohne Leiche. Ohne Spuren", sagte der Verteidiger vor Prozessbeginn.

Peggys Mutter als Nebenklägerin

In dem Fall tritt auch Peggys Mutter als Nebenklägerin auf. Durch ihre Anwältin ließ sie erklären, sie sei dankbar für den neuen Anlauf. "Wir hoffen, dass am Ende ohne Zweifel feststeht, was passiert ist", sagte Rechtsanwältin Ramona Hoyer. Außerdem sehe es ihre Mandantin als großes Glück, dass nach ihrer Tochter nun wieder gesucht wird - damit habe sie es besser als andere Eltern von vermissten Kindern.

Am 7. Mai 2001 war die Schülerin Peggy im oberfränkischen Lichtenberg spurlos verschwunden. Ulvi K. nannte den Ermittlern verschiedene Orte, .