Österreich

Mutter wollte Hilfe am PC – da stach Sohn (14) in NÖ...

Heute Redaktion
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Der morgige Dienstag wird zum Tag der Wahrheit für einen 14-Jährigen: Der Schüler muss sich am Landesgericht Wiener Neustadt wegen einer Bluttat an seiner Mutter (55) verantworten.

Am morgigen Dienstag wird einem erst 14-jährigen Niederösterreicher am Landesgericht Wr. Neustadt der Prozess gemacht: Der Jugendliche soll im Juli 2019 seine Mutter in der Buckligen Welt (Bezirk Wr. Neustadt) erstochen haben.

Im Fokus der Verhandlung wird dabei der Tagesablauf des 22. Juli 2019 stehen. Der Schüler soll laut Anklage zugestochen haben, nachdem er mit der 55-jährigen Alleinerzieherin in Streit geraten war. Die Mutter brauchte Unterstützung am Computer, bat ihren Sohn um Hilfe, der wollte aber einfach nur weiterschlafen. Die Mutter bestand aber auf Hilfe, verbat dem 14-Jährigen die Rückkehr ins Bett und stellte sich dem Teenager in den Weg.

Daraufhin sollen beim 14-Jährigen die Sicherungen durchgebrannt sein – er soll mehrmals auf die Frau eingestochen haben ("Heute" berichtete).

Bis zu 10 Jahre Haft

Laut Gerichtsmedizin hatte die 55-Jährige keine Chance den Messerangriff zu überleben, sie starb an einem Herzdurchstich. Der Bursche wählte schließlich noch selbst den Notruf. In der ersten Einvernahme bestritt er einen Tötungsvorsatz, gab an, in einer Art Traumzustand gewesen zu sein.

Mit dem Jugendamt hatte es vor der Tat losen Kontakt gegeben, laut Behörde war die Tragödie völlig unvorhersehbar. Aber: Die Mutter, die nach einem Unfall gesundheitlich beeinträchtigt war, soll immer wieder in Kneipen gewesen sein – den Buben (damals Volksschulalter) mitgenommen haben. Der Bursch soll laut Sachverständigem zurechnungsfähig sein.

Aufgrund des zarten Alters des Angeklagten wurde der Strafrahmen herabgesetzt. Im schlimmsten Fall drohen dem Burschen beim Schöffenprozess (Anm.: normal werden mutmaßliche Mordfälle immer vor einem Schwurgericht verhandelt, doch in diesem Fall wegen des Alters nicht) bis zu zehn Jahre Haft. Die Verteidigung des Buben übernimmt Anwalt Ernst Schillhammer. Es gilt die Unschuldsvermutung.