Österreich

Mordversuch an Polizist: Mann wurde eingewiesen

Heute Redaktion
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Ein Waldviertler (42) hatte im April für dramatische Minuten gesorgt: Zuerst verfolgte er mit einem Messer seine Mutter, dann griff er einen Polizisten an.

Nur durch die Reaktionsschnelligkeit eines Beamten war es im April 2019 in einer Waldviertler Kleinstadt zu keiner Katastrophe gekommen: Ein 42-jähriger Waldviertler war im April ausgezuckt, soll seine Mutter mit einem Messer bedroht haben. Als die Polizei kam, versuchte der Mann auf einen Beamten einzustechen, einem zweiten Beamten schlug er ins Gesicht, stieß dabei Morddrohungen aus.

Nur durch einen Reflex konnte der Inspektor zur Seite weichen, den Verdächtigen an der rechten Hand fassen. Der Angreifer wurde schließlich mit Pfefferspray außer Gefecht gesetzt und festgenommen ("Heute" berichtete).

KGB und Rotes Kreuz

Am heutigen Dienstag musste der psychisch labile 42-Jährige wegen Mordversuches in Krems vor Gericht. Zuerst faselte der Angeklagte etwas von KGB und schmerzenden Spritzen des Roten Kreuzes. Er habe nichts gemacht und fordere deshalb einen Freispruch. Dann meinte der Angeklagte, er habe nur seiner Mutter das Messer weggenommen, sie habe nämlich auf ihn losgehen wollen. Der Richter: "Ein Nachbar sah, wie sie laut schreiend und mit einem Messer in der Hand ihrer Mutter nachliefen." Doch das dementierte der 42-Jährige.

Die 68-jährige Mutter wurde kontradiktorisch einvernommen (per Video), sagte: "Ich wünsche ihm, dass er die beste Behandlung bekommt und wieder gesund wird." Der Angeklagte schüttelte nur den Kopf und meinte, er kenne die Frau in dem Video nicht, habe sie noch nie gesehen.

Einweisung

Der Gutachter hält den Mann für nicht zurechnungsfähig. Aufgrund der psychischen Erkrankung könne der 42-Jährige Recht und Unrecht nicht unterscheiden. Die Staatsanwaltschaft forderte daher eine Einweisung in eine Anstalt.

Die Geschworenen entschieden: kein Mordversuch, sondern gefährliche Drohung gegen die Mutter und versuchte absichtliche Körperverletzung gegen den Polizisten sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt. Der Angeklagte wurde in eine Anstalt eingewiesen (nicht rechtskräftig).