Österreich

Mordversuch in Wiener Häfn mit angespitzem Buttermesser

Ein Häftling stach mit einem Messer auf einen Zellengenossen. Während das Opfer bereits entlassen wurde, droht dem Täter nun lebenslange Haft.

Christian Tomsits
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In der Justizanstalt Josefstadt kam es zur Tat.
In der Justizanstalt Josefstadt kam es zur Tat.
picturedesk, iStock (Symbol)

Wegen eines Streits im Gefängnis droht einem 25-Jährigen "der Frack": Ein wegen diverser Delikte (u.a. Körperverletzung, Sachbeschädigung) in U-Haft sitzender Wiener soll am 2. August vergangenen Jahres in seiner Zelle auf seinen Zimmergenossen losgegangen sein. Sechs Stiche mit einem zugeschärften Besteckmesser in den Rücken und Oberarm des Opfers ließen für die Staatsanwaltschaft keinen Zweifel an einer Anklage auf Mordversuch. Anwalt Ali Polat verteidigt den mutmaßlichen Messerstecher am Donnerstag beim Geschworenenprozess am Wiener Landesgericht. Er sagt: "Der Ablauf war anders: Angefangen hat der Mithäftling. Erst haben sie gemeinsam getrunken, dann kam es zum Streit. Mein Mandant hat sich nur gegen den Angriff gewehrt.“

Geschworene müssen entscheiden

Tatsächlich waren die Verletzungen nicht sonderlich schwer. Daher sah die Justizanstalt zuerst eine Zuständigkeit beim Bezirksgericht. Der Angeklagte hatte rund 1,5 Promille Alkohol im Blut, betätigte selbst den Notfall-Knopf. Der verletzte Mithäftling soll den Streit stattdessen anders dargestellt haben, um seine unmittelbare bevorstehende Entlassung nicht aufs Spiel zu setzen, vermutet der Verteidiger. "Es macht schon einen Unterschied, ob ich wegen leichter Körperverletzung ein Jahr zusätzlich in Haft muss oder ein ganzes Leben hinter Gitter wandere", gibt der Jurist noch nicht auf. Entscheiden werden darüber Geschworene. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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