Wirtschaft

Motorengeräusche für E-Autos ab heute Pflicht

Damit langsam fahrende E-Autos nicht überhört werden, müssen diese ab heute künstliche Motorengeräusche von sich geben.

Leo Stempfl
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Symbolbild
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Reuters

Elektroautos sind leise. Manchmal zu leise. Bei hohen Geschwindigkeiten hört man trotzdem ein deutliches Surren, auch die Reifen erzeugen etwas Lärm. Vor allem in der Stadt sieht das aber anders aus. Oft ist man hier mit sehr geringen Geschwindigkeiten unterwegs.

Insbesondere im Bereich unter 20 km/h kann das schnell dazu führen, dass man E-Autos schlicht überhört. Menschen verlassen sich beim Überqueren der Straße oft darauf, ob sie einen Motor hören. Doch Elektroautos sind bei diesen Geschwindigkeiten nahezu geräuschlos unterwegs.

"Besonders die schwächsten Verkehrsteilnehmer, wie blinde und sehbehinderte Fußgänger, Kinder oder Personen, die auf dem Fahrrad unterwegs sind, müssen geschützt werden", erklärt ÖAMTC-Techniker Markus Kaiser. Neue Lösungen mussten her.

Übergangsfrist endet

Bereits seit 2019 müssen Hersteller deswegen ein sogenanntes "Acoustic Vehicle Alert System", kurz AVAS integrieren. Dieses akustische Warnsystem sorgt dafür, dass bei niedrigen Geschwindigkeiten ein künstliches Motorengeräusch wiedergegeben wird. Dieses muss dabei einem Verbrennungsmotor der jeweils gültigen Fahrzeugklasse ähneln.

"Aus dem Geräusch muss erkennbar hervorgehen, ob das Fahrzeug gerade beschleunigt, ob es abbremst oder mit gleichbleibender Geschwindigkeit unterwegs ist", erklärt der Techniker.

Diese Regelung gilt aber nur für Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2021 zugelassen werden. "Zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer wäre eine freiwillige Nachrüstung bereits zugelassener Fahrzeuge, die noch nicht über AVAS verfügen, jedenfalls empfehlenswert", sagt Kaiser.