"Der Schattenwurf von Bäumen auf dem Nachbargrundstück ist grundsätzlich zu dulden", so lautet das Gesetz. Nur in komplizierten Ausnahmefällen konnte auf ein Zurückschneiden zumindest der Äste gepocht werden. Eine Farce, die sich jetzt schon bald ändern könnte.
Denn in einer jüngst ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH 19.10.2016, 1 Ob 84/16h) beschäftigte sich das Höchstgericht aktuell mit der Frage, ob ein neu zugezogener Nachbar Lichtentzug durch Schatten, der von über 35 Jahre alten Bäumen auf dem Nachbargrundstück ausgeht, akzeptieren muss.
Der Sachverhalt
Die Klägerin erlangte durch Erbschaft im Jahr 2010 eine Eigentumswohnung in Wien. An der Grenze zum Nachbargrundstück setzten die Beklagten im Jahr 1980 Zypressen, die damals knapp einen Meter hoch waren. Zum Zeitpunkt des Verfahrens waren diese rund 15 bis 18 Meter hoch und wirkten laut den Feststellungen des befassten Bezirksgerichtes wie ein Wald. Das Erstgericht stellte weiters fest, dass ein solch hoher Bewuchs unüblich in dieser Gegend sei.
Die Bäume bewirken aber nicht nur den Entzug von Licht. Es fallen auch regelmäßig kleinere Äste auf das Grundstück der Klägerin und in der Vergangenheit fiel auch ein wesentlich größerer Ast auf ihr Grundstück, so die Rechtsanwaltskanzlei Hasch & Partner.
Die Klägerin begehrte von ihren Nachbarn, dass diese ihre Bäume so stutzen mögen, dass wieder ausreichend Licht auf ihr Grundstück falle und das ortsübliche Ausmaß wieder hergestellt werde. Auch die Gefährdung durch die herabfallenden Äste müsse abgestellt werden.
Die Klägerin bekam in allen drei Instanzen Recht. Eine Entscheidung des Höchstgerichtes, die eine Wende in der bisherigen Judikatur andeuten könnte. (kiky)