Ukraine

Wladimir Putin droht Anklage als Kriegsverbrecher

Mit dem Ukraine-Krieg hat Wladimir Putin gegen Völkerrecht verstoßen - ihm droht die Anklage in Den Haag - vor dem internationalen Strafgerichtshof.

Tobias Kurakin
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Die westliche Welt hat einen gemeinsamen Feind: Wladimir Putin.
Die westliche Welt hat einen gemeinsamen Feind: Wladimir Putin.
PAU BARRENA / AFP / picturedesk.com

Wladimir Putin hat mit dem Krieg in der Ukraine einen massiven Verstoß gegen das internationale Völkerrecht in die Wege geleitet. Der russische Präsident hat mit dem ersten Angriffskrieg in Europa auf ein direktes Nachbarland seit Adolf Hitlers Überfall auf Polen 1939 auch die Frage seiner Zukunft ins Wanken gebracht. Am Mittwoch stand der renommierte Völkerrechtler Ralph Janik in der Zeit im Bild, um die Frage zu klären, wird Putin nach dem Krieg als Kriegsverbrecher verurteilt werden? 

Noch ist der Krieg voll im Gange, ein Ende ist noch lange nicht absehbar und auch ein mögliches Exit-Szenario für den russischen Präsidenten erschließt sich derzeit nicht. Für Janik und andere Expertinnen und Experten ist zumindest klar, dass Putin mit dem Überfall auf die Ukraine gegen geltendes Völkerrecht verstoßen hat – für eine Klassifizierung als Kriegsverbrecher ist das aber noch zu wenig.

Für den internationalen Strafgerichtshof im niederländischen Den Haag, wo auch Kriegsverbrecher-Prozesse verhandelt werden, ist Putins Einmarsch nicht relevant. Laut Janik würden hier Fälle verhandelt werden, die klare Kriegsverbrechen beinhalten. Der Jurist gab die Auskunft, dass hier das Völkerrecht zwischen den Handlungen, die zum Krieg führten und jenen, die im Krieg begangen wurden, unterscheidet. 

Erste Berichte von russischen Streubomben und anderen Waffen, die großes humanitäres Leid verursachen, könnten jedoch sehr wohl dafür sorgen, dass Putin als Kriegsverbrecher klassifiziert werden könnte. Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit könnte dem Kreml-Chef nach dem Krieg also theoretisch der Prozess gemacht werden. 

Realpolitisch ist die Wahrscheinlichkeit dafür jedoch äußerst gering. Putin dürfte auch im Falle einer Kriegsniederlage, die sich ohnehin nicht abzeichnet, geschützt sein. Auch potentielle Nachfolger des mittlerweile 69-Jährigen dürften Putin höchstwahrscheinlich nicht ausliefern, da sie ihm wohlgesonnen sein werden. 

ORF-Anchor Armin Wolf wollte schließlich von Janik wissen, ob die Chance bestünde, dass Putin von anderen Staaten angeklagt werden könnte und ein Haftbefehl des Gerichtshofes bei möglichen Auslandsreisen vollzogen werden könnte. Janik sieht die Chance dafür jedoch äußerst gering, realpolitisch würden sich wohl keine Staaten zu einem derartigen Schritt überwinden und auch das Gericht dürfte sich eine Festnahme Putins womöglich "nicht trauen". 

Schließlich stellte sich die Frage noch, wie strafrechtlich verwerflich Putins Ambitionen, von Atomwaffen Gebrauch zu machen, sind. Hierzu gibt es im Völkerrecht keine vollends klare Linie. Prinzipiell gilt laut Janik: "Atomwaffen verstoßen immer gegen das Völkerrecht, weil sie großes humanitäres Leid schaffen". Eine Ausnahme ist jedoch der Einsatz aufgrund von Abwehr. Wenn ein Staat sein Überleben in Gefahr sieht, könnten derartige Waffen eingesetzt werden, so Janik, der darauf verweist, dass autokratische Staaten das Überleben des eigenen Staates mit dem Überleben des Präsidenten oft gleichsetzen. 

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    SERGEY BOBOK / AFP / picturedesk.com