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Kinder stecken seit 50 Tagen am Flughafen fest

Heute Redaktion
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Seit teilweise sieben Wochen sitzen vier kurdische Familien nach einem Asylgesuch am Schweizer Flughafen fest. Eine Politikerin ist empört. Der Bund verteidigt sein Vorgehen.

Im Transitbereich des Flughafens Zürich stecken derzeit 20 Kurden fest – und das seit teilweise sieben Wochen. Die vier Familien, die aus Syrien, der Türkei oder aus dem Irak über Südafrika in die Schweiz gereist sind, haben hier Asyl beantragt.

Einen Teil der Asylgesuche haben das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Bundesverwaltungsgericht bereits mit einem Nichteintretensentscheid beantwortet. Will heißen: Die Betroffenen müssen zurück nach Südafrika.

Angst vor der Rückkehr

Auch Mustafa Mamay, ein kurdischer Journalist aus der Türkei, zählt zu den Gestrandeten. Der Alltag in der Transitzone – die Langeweile, die engen Platzverhältnisse sowie der hohe Lärmpegel in den Gemeinschaftsräumen – sei belastend. "Alle Männer schlafen in einem Raum und alle Frauen und Kinder in einem anderen. Fenster gibt es dort keine", sagt Mamay zum Nachrichtenportal "Watson". Am meisten würden sich die Familien davor fürchten, nach Südafrika und von dort in die Türkei ausgeschafft zu werden, wo ihnen Folter und Verfolgung drohten.

"Ein kleines Mädchen drückt sein Gesicht an die Glastür für das Flughafenpersonal am Rand des Wartebereichs. Immer wieder klopft es mit seinen kleinen Fäusten an die Tür": So beschreiben die "Watson"-Autoren eine Szene im Transit. Für die acht Kinder sei das Eingeschlossensein im Transitbereich besonders hart, sagt Mamay. Viele von ihnen würden schlecht schlafen und unter Appetitlosigkeit leiden. "Sie müssen oft weinen und sehnen sich danach, draußen spielen zu können", sagt der Kurde.

"Kein sicherer Drittstaat"

Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne, BS) ist alarmiert: "Dass man Familien, die nichts verbrochen haben und nur ihr humanitäres Recht einfordern, über eine so lange Zeit in Haftverhältnissen behält, ist sehr bedenklich. Gerade auf die Kinder kann sich das traumatisierend auswirken."

Durch den Entscheid des SEM und des Bundesverwaltungsgerichts, die kurdischen Flüchtlinge nach Südafrika zurückzuschicken, werde die Flüchtlingskonvention mit Füssen getreten, könne doch Südafrika nicht als sicherer Drittstaat angesehen werden. "Wir wissen nicht, ob die Flüchtlinge von dort in die Türkei ausgeliefert würden, wo sie höchstwahrscheinlich in Haft kommen werden", warnt Arslan. Von Fachleuten habe sie zudem erfahren, dass es in Südafrika keine Dolmetscher für Kurdisch oder Türkisch gebe.

"Asylsuchende können an die frische Luft gehen"

Vor dem Eintreten auf ein Asylgesuch werde die mögliche Zuständigkeit eines Drittstaates geprüft, heißt es beim SEM. Jeder Fall werde einzeln und im Rahmen der nationalen und internationalen Gesetzgebung geprüft und entschieden. "Dabei stellt das SEM sicher, dass die Bedingungen erfüllt sind, um die Sicherheit und Integrität der Migranten zu garantieren", sagt Sprecher Lukas Rieder. Das Non-Refoulement-Prinzip, das Abschiebungen in ein unsicheres Land verbietet, werde eingehalten.

Auch gegen den Vorwurf, Kinder hätten es in der Transitzone schlecht, wehrt sich Rieder: "Asylsuchende am Flughafen Zürich haben die Möglichkeit, an die frische Luft zu gehen, und können sich im Transitbereich frei bewegen." So sei zum Beispiel via Skymetro-Bahn der Zutritt zum Dock E möglich. "Dort hat es Kioske, verschiedene Läden, Gastronomieangebote und Zutritt zur Freiluft-Passagierterrasse."

Auch zu einem ärztlichen Dienst hätten die Asylsuchenden freien Zugang. Seelsorgerinnen und Seelsorger hätten während der gesamten Dauer des Aufenthalts Zugang zu den Unterkünften, so Rieder. Und: "Die Unterkünfte werden regelmäßig durch unabhängige Kommissionen überprüft." (sul)