Oberösterreich

Mutter hat Corona, bringt Kind zur Schule und tratscht

Am Landesgericht Linz wurde eine 29-Jährige zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie hatte ihren Bub in die Schule gebracht, obwohl sie gerade Covid hatte.

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Die Angeklagte erhielt eine Geldstrafe in der Höhe von 640 Euro.
Die Angeklagte erhielt eine Geldstrafe in der Höhe von 640 Euro.
Team Fotokerschi

Es sei ihr eigentlich voll bewusst gewesen, dass sie das nicht dürfe, habe sich aber nur gefreut, dass ihr Sohn, der unter der Quarantäne stark gelitten habe, wieder in die Schule gehen durfte, zitiert die APA die 29-Jährige Donnerstagvormittag aus dem Linzer Landesgericht. 

Drei Mal soll die Mutter aus dem Bezirk Linz-Land in Quarantäne gesteckt worden sein. In der Schule ihres Sohnes (7 Jahre alt) war immer wieder Corona festgestellt worden. Schließlich war auch sie positiv getestet worden.

Freude darüber, dass Kind in die Schule kann, war einfach zu groß

Am 3. November vergangenen Jahres war es dann so weit: der Siebenjährige durfte endlich wieder in die Schule. Und weil die Freude darüber so groß war, brachte die 29-Jährige ihn selbst dort hin. Dabei sollte sie laut Absonderungsbescheid nicht das Haus verlassen. 

Am Eingang der Schule soll sie auf die Mutter eines anderen Schülers getroffen sein und sich mit ihr unterhalten haben - ohne Maske. Auch andere Kinder sollen währenddessen an den beiden vorbeigegangen sein. Die Direktorin, die schließlich alles mitbekam und von der Quarantäne wusste, schickte die 29-Jährige nach Hause.

Direktorin schickte 29-Jährige nach Plausch mit Mutter heim

Der Direktorin erklärte sie daraufhin, dass sie aber keine Symptome habe und sich von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft nichts sagen lasse. Dann ging sie zum Auto und fuhr weg. 

Vor Gericht zeigte sich die Frau voll geständig, bestritt allerdings, die Tat mutwillig begangen zu haben. Wie sie überhaupt auf die Idee gekommen war, in der Quarantäne und noch dazu ohne Maske vor der Schule zu stehen und mit einer anderen Mutter zu plaudern, könne sie sich selbst nicht erklären. Auch, dass sie auf die Behörden sauer gewesen sei, habe sie nicht dazu veranlasst. 

640 Euro Geldstrafe

Das Gericht erklärte Verständnis für die schwierige Situation der Alleinerziehenden zu haben, betonte aber, dass ihr Verhalten kein Kavaliersdelikt sei. Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen mit einer übertragbaren Krankheit erhielt die 29-Jährige eine Geldstrafe in der Höhe von 160 Tagsätzen zu je vier Euro - macht insgesamt 640 Euro. 

Die Angeklagte nahm die unbedingte Geldstrafe an, hat aber – weil sie ohne Anwalt vor Gericht erschienen war – drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.