Österreich

Mythos: Mit dem Motorrad jährlich zum Pickerl

Heute Redaktion
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Markus Wieser
Markus Wieser
Bild: AK NÖ

Mythen aus der Konsumentenwelt unter der Lupe, die heutige Idee ist von „Heute"-Leser Sebastian F.: „Mit dem neu gekauften Motorrad muss ich von Anfang an jährlich zum Pickerl – anders als beim Auto."

Dabei handelt es sich mittlerweile um einen Irrglauben, denn: Seit März gelten neue §57-a-Überprüfungsintervalle für alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Kategorie L. Dazu zählen z. B. Motorräder, Mopeds und Quads. Sie müssen nicht mehr wie bisher von Anfang an jährlich zur Pickerlüberprüfung. Die Intervalle wurden an die von Pkws anglichen.

Das erste Pickerl ist also nach drei und das zweite nach weiteren zwei Jahren fällig. Erst danach muss man jährlich zur Überprüfung. Experten raten allerdings: besser jährlich zum Service mit Sicherheitsüberprüfung.

„Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Unsere AK-Konsumentenberater helfen Ihnen kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. AK-Konsumentenberatung unter der Telefonnummer. 057171-23000.