Viele glauben, es gebe eine gesetzlich vorgeschriebene Zeit zwischen 22 und 6 Uhr Früh, in der absolute Ruhe zu herrschen habe. Tatsächlich sind diese Zeiten nicht allgemeingültig geregelt. Je nach Bundesland bzw. Gemeinde kann variieren, was wann erlaubt ist.
Während z. B. in einem Ort vormittags Rasen gemäht werden darf, kann das im nächsten per ortspolizeilicher Vorschrift untersagt sein. Auskunft darüber, was in Ihrem Ort gilt, geben z. B. das Gemeindeamt oder die Bezirkshauptmannschaft.
"Fühlen Sie sich von Lärm durch einen Nachbarn gestört, suchen Sie auf jeden Fall ein persönliches Gespräch", raten die Konsumentenschützer der AK Niederösterreich. Diese erreichen Sie für weitere Fragen unter der Telefonnummer 05 7171-23000.