Oberösterreich

Nach Brand verschwundene Frau erfrorenen aufgefunden

In Ried/Innkreis (OÖ) wurde eine Pensionistin (72) vermisst. Nach einem Brand in ihrem Haus war sie spurlos verschwunden. Nun wurde sie tot gefunden.

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Von der Hausbesitzerin fehlte nach dem Brand jede Spur.
Von der Hausbesitzerin fehlte nach dem Brand jede Spur.
Matthias Lauber

Rätselraten herrschte nach einem Brand in einem Reihenhaus in Ried/Innkreis Samstagfrüh gegen 6 Uhr. Doch nicht die Ursache des Feuers warf bei den Ermittlern viele Fragen auf, sondern das Verhalten der Hausbesitzerin (72) – denn von dieser fehlte seither jede Spur.

Eine groß angelegte Suchaktion mit 40 Einsatzkräften von Polizei und Feuerwehr samt Diensthunden verlief am Samstag ergebnislos. 

Wie die Polizei berichtet, hatte die Frau den Brand im Wohnzimmer bemerkt, begab sich daraufhin entweder mit dem Rad oder zu Fuß zum rund zehn Kilometer entfernten Feuerwehrhaus, um den Brand zu melden.  

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    Zahlreiche Einsatzkräfte waren vor Ort.
    Zahlreiche Einsatzkräfte waren vor Ort.
    Matthias Lauber

    Auch ihr Ehemann (82), der im Obergeschoß geschlafen hatte, wurde auf die Flammen aufmerksam. Er verständigte die Feuerwehr. Kurz darauf konnten die Einsatzkräfte das Feuer, das sich schon auf das gesamte Wohnzimmer ausgebreitet hatte, rasch löschen. 

    Verdacht auf Rauchgasvergiftung

    Laut Experten war der Brand im Bereich des Kachelofens ausgebrochen. Der 82-Jährige wurde mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert. Von seiner Gattin fehlte aber, wie gesagt, weiterhin jede Spur.

    Mittels Personenbeschreibung war nach der Frau gesucht worden, die Polizeiinspektion Ried bat um Hinweise.

    Sonntagnachmittag dann das Update der Polizei. Die Vermisste war gefunden worden. Offenbar bereits heute, um 10 Uhr früh. Die 72-Jährige hatte sich der Polizei zufolge "vor den Suchtrupps auf einem Firmengelände versteckt". 

    Sie war dann bei den draußen herrschenden Minusgraden erfroren. Als Todesursache stellte der Arzt Tod durch Erfrieren fest. Fremdverschulden ist auszuschließen.