Ab 19. April kehren die Schulen "in weiten Teilen" zu einem "regulären Betrieb" zurück, schreibt Bildungsminister Polaschek in seiner neuen Verordnung. Die Details:
Zumindest einmal wöchentlich müssen die Schüler PCR-getestet sein. Bei Bedarf – wie bei Infektionsfällen in der Klasse – können zusätzliche Antigentests durchgeführt werden.
Nimmt ein Schüler nicht an der PCR-Testung in der Schule teil, kann er trotzdem am Unterricht teilnehmen. Einzige Voraussetzung: Er muss spätestens am nächsten Tag ein externes PCR-Testergebnis nachliefern.
Schüler und Lehrer müssen nicht mehr täglich eine geringe epidemiologische Gefahr nachweisen. Damit wird auch der Ninja-Pass hinfällig.
Vom Beginn der vorletzten Unterrichtswoche bis zum Beginn der Klausurprüfung gibt es eine Sicherheitsphase. Das heißt für Maturanten: Antigentest nicht älter als 48 Stunden, PCR (zumindest einmal pro Woche) 72 Stunden.
Ab den letzten fünf Tagen vor der schriftlichen bis zur mündlichen Matura ist Fernunterricht möglich.