Probeläufe gibt es schon seit dem Schuljahr 2013/14. Proteste von Eltern-, Schüler- und Lehrervertretern verzögerten die Reform der Oberstufe allerdings. Diesmal soll es aber klappen.
Das sind die Pläne des Bildungsministeriums:
Aus der "Modularen Oberstufe" wird ab 2021/22 die "Semestrierte Oberstufe". Sie gilt ab der 2. Klasse der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie der 6. Klasse der AHS.
Der Lernstoff wird in Lernmodule unterteilt, die je ein Semester umfassen. Ist der Schüler in einem Fach negativ, muss er nicht mehr die ganze Klasse, sondern nur das entsprechende Modul in einer Semesterprüfung positiv abschließen.
Diese Prüfungen dürfen bei einem Fünfer nur einmal statt wie bisher zweimal wiederholt werden.
Hat ein Schüler in einem Fach, das auch in der nächsthöheren Schulstufe auf dem Lehrplan steht, ein "Nicht genügend", darf er aufsteigen. Bisher galt das auch mit zwei Fünfern.
Zwei Fünfer im Zeugnis bedeuten: Klasse wiederholen, außer die Klassenkonferenz stimmt dem Aufstieg in die nächste Klasse zu. Das geht aber nur, wenn der Schüler im Jahr zuvor im betreffenden Gegenstand keinen "Fleck" hatte.
Fünfer aus dem alten Schuljahr müssen künftig innerhalb der ersten vier Wochen des neuen Schuljahres ausgebessert werden. Bisher konnten Semesterprüfungen in maximal drei Pflichtgegenständen bis in die Abschlussklasse "mitgenommen" werden.
Auch an den Schulen soll wie bei den Unis eine "Leistungsfeststellung mittels elektronischer Kommunikation" ermöglicht werden.