Wien

Nach "Heute"-Bericht kommt neue Parkpickerl-Regel

Nach einem Bericht von "Heute" über die ungleiche Regelung von Garten- und Kleingartensiedlungen beim Saisonpickerl, kündigt die Stadt Neuerungen an.

Teilen
Freude bei Familie Z. aus Wien-Floridsdorf: Sie können nun ein Saisonpickerl für ihre Gartensiedlung in Wien-Donaustadt beantragen.
Freude bei Familie Z. aus Wien-Floridsdorf: Sie können nun ein Saisonpickerl für ihre Gartensiedlung in Wien-Donaustadt beantragen.
Sabine Hertel

Das flächendeckende Parkpickerl hat Anrainer mit Nebenwohnsitz in Gartensiedlungen Bauchschmerzen bereitet: Anders als bei Nebenwohnsitzen in gepachteten Kleingärten, hätten sie keinen Anspruch auf ein Saisonpickerl, wir haben berichtet. Wie "Heute" erfuhrt, reagiert die Stadt nun mit einer Anpassung: Betroffene dürfen künftig nun doch ein von März bis Oktober gültiges Saisonpickerl beantragen. Für viele ist damit der Sommer im Grünen gerettet.

Ein Antrag für ein Saisonpickerl ist nur am Bezirksamt persönlich möglich, nicht über das Online-Formular. Erklärt wird die Anpassung für Anträge mit dem Kleingartencharakter von Gartensiedlungen: Anwohner mit Nebenwohnsitz nutzen diese überwiegend saisonal, daher ganz ähnlich wie Nutzer von Kleingärten. "Es handelt sich um kleine Häuser oder Hütten. Oftmals ist aufgrund der engen Wege das Erreichen einer Parzelle mit dem Auto faktisch unmöglich", wie das Büro von Planungsstadträtin (SPÖ) einräumt.

Stadt erwartet wenige hundert Anträge

In Wien gibt es rund 5.500 Parzellen in Gartensiedlungen. Das Problem kein Saisonpickerl zu erhalten, betraf laut Stadt vor allem die Donaustadt. Aber auch hier soll es sich nur um ein kleines Segment an der Alten Donau oder am Mühlwasser handeln. Der Großteil der Nutzer von Gartensiedlungen habe vor Ort den Hauptwohnsitz, womit das reguläre Parkpickerl genutzt werden kann. "Ausgehend von den Erfahrungen mit Kleingärten gehen wir von wenigen hunderten Anträgen in den Kleingartensiedlungen aus", erklärt man.