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Nach "Heute"-Bericht: Wien reformiert Wahlrecht

Heute Redaktion
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Ein "Heute"-Bericht für nun zu einer Reform des Wiener Wahlrechts: Künftig können Duplikate für Wahlkarten ausgegeben werden, so die Voraussetzungen stimmen.
Ein "Heute"-Bericht für nun zu einer Reform des Wiener Wahlrechts: Künftig können Duplikate für Wahlkarten ausgegeben werden, so die Voraussetzungen stimmen.
Bild: PID/Markus Wache

Ein "Heute"-Artikel führt nun zu einer Neuregelung des Wiener Wahlrechts: Künftig darf ein Duplikat einer Wahlkarte angefertigt werden, so eine Doppelwahl ausgeschlossen ist.

Vor der Nationalratswahl im September berichteten wir über einen Fall, bei dem ein Star-Anwalt nicht wählen durfte, weil seine bei der Post hinterlegte Wahlkarte fälschlicherweise an eine andere Person ausgehändigt wurde. Diese Person hat die Wahlkarte irrtümlich verwendet und unterschrieben an die zuständige Bezirkswahlbehörde zurückgeschickt. Dort musste die Wahlkarte für nichtig erklärt werden, weil die eidesstattliche Erklärung nachweislich nicht vom Wahlberechtigten unterschrieben wurde. Dem Wähler durfte aufgrund der gesetzlichen Regelung in der Nationalratswahlordnung auch kein Duplikat der Wahlkarte ausgestellt werden.

Stadt prüfte nach "Heute"-Artikel, macht nun Duplikate möglich

Nach Erscheinen des Artikels beauftragte der zuständige Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) die Wahlbehörde mit der Prüfung des Sachverhalts und der Möglichkeit einer Neuregelung in der Wiener Gemeindewahlordnung.

Die Folge: Künftig kann die Behörde ein Duplikat ausstellen, möglich macht das eine Novelle der Wiener Gemeindewahlordnung. In Zukunft kann einem Wähler oder einer Wählerin ein Duplikat ausgestellt werden, wenn die ursprüngliche Wahlkarte nachweislich durch eine dritte Person verwendet wurde. Voraussetzung ist, dass diese Wahlkarte von der Behörde sichergestellt wird und eine Doppelwahl somit ausgeschlossen ist.

Konkret heißt das: es muss einen Beweis (etwa eine fremde Unterschrift) dafür geben, dass die Wahlkarte nicht beim richtigen Wähler angekommen ist und die Wahlkarte muss bei der Wahlbehörde angekommen sein.

Wenn eine Wahlkarte "falsch" ausgefüllt oder verloren wurde, gilt das Recht auf ein Duplikat aber nicht.

Wien repariert Lücke als erstes Bundesland



"Mit der Novelle repariert Wien als erstes Bundesland eine Lücke in der Wahlordnung, die bei der vergangenen Nationalratswahl dazu geführt hat, dass ein Wähler sein Wahlrecht nicht nutzen konnte", erklärt Czernohorszky und betont, das sei eine wichtige Klarstellung für die Wählerinnen und Wähler.



Im Rahmen der Novelle der Wiener Gemeindewahlordnung, die nächste Woche im zuständigen Gemeinderatsausschuss behandelt wird, werden zudem einige rechtlich notwendige Anpassungen an die Nationalratswahlordnung und die Datenschutzgrundverordnung vorgenommen. Aufgrund der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl 2016 seien laut Stadt auf Bundesebene zahlreiche gesetzliche Klarstellungen notwendig geworden, die Wien nun in der Gemeindewahlordnung nachziehe.



Zudem wird das Modell der Wahlkarte an jenes vom Bund "ohne Lasche" angepasst. Weitere Inhalte der Novelle sind unter anderem technische Anpassungen beim Führen der Wählerevidenz für Unionsbürger sowie bei der Gliederung des Wählerverzeichnisses an die Vorgabe des Zentralen Wählerregisters des Bundes.