Österreich

Nach Hitler-Gruß: FP-Mann verlor auch Job bei der Post

Heute Redaktion
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FPÖ-Obmann wurde nach Hitlergruß aus Partei ausgeschlossen, nun verlor er auch seinen Job bei der Post.
FPÖ-Obmann wurde nach Hitlergruß aus Partei ausgeschlossen, nun verlor er auch seinen Job bei der Post.
Bild: Screenshot

Für den von der FPÖ ausgeschlossenen Ortsparteiobmann von Loosdorf hat der Hilter-Gruß auch berufliche Kosequenzen: Er verlor seinen Job bei der Post.

Die niederösterreichische FPÖ schloss wie berichtet den Ortsparteiobmann von Loosdorf (Bezirk Melk) am Mittwoch nach dem Zeigen des "Hitlergrußes" mit sofortiger Wirkung aus der Partei aus. Das teilte die Landespartei in einer Aussendung mit. Anlass war ein Video, das dem Wochenmagazin "Falter" zugespielt worden war und auf dem zu sehen ist, wie der 24-Jährige den Arm emporstreckt und laut "Hitler" sagt.

Am Donnerstag folgten nun auch berufliche Konsequenzen, der 24-Jährige war als Briefträger der Post im Bezirk Melk unterwegs gewesen. "Wir haben alles nochmals geprüft. Das Dienstverhältnis wurde aufgelöst, wir haben uns von unserem Mitarbeiter getrennt", so Post-Sprecher David Weichselbaum auf "Heute"-Anfrage.

Der Mitschnitt zeigt den jungen Mann auf einer Treppe stehend, während ein Freund das Handy auf ihn hält und sagt: "Sag irgendwas". Der Mann bringt sich in Position, streckt den Arm empor und sagt "Hitla". Der filmende Freund im Hintergrund zeigt sich zufrieden: "Ja, genau, so passt das. Unser Chef....", dann bricht das Video ab. Der kurze Film kursierte in einer Whats-App Gruppe in Loosdorf.

FPÖ-Landesparteisekretär Michael Schnedlitz zog mit dem sofortigen Partei-Ausschluss nach Bekanntwerden des Videos eigenen Angaben zufolge eine klare Trennlinie zu dem Vorfall. So etwas sei abscheulich und habe bei uns keinen Platz. "Mit solchen Typen wollen wir auch nichts zu tun haben", ließ Schnedlitz in einer Aussendung mitteilen.

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Und auch ein gerichtliches Nachspiel droht dem 24-Jährigen: Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hat ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen FPÖ-Ortsparteiobmann von Loosdorf eingeleitet. Basis der Erhebungen sei der Paragraf 3g des Verbotsgesetzes, sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Leopold Bien.