Oberösterreich
Nach Messer-Attacke: Angreifer muss 16 Jahre in Haft
Ein Iraker (25), der einem 22-jährigen mit dem Messer schwere Verletzungen im Halsbereich zugefügt haben soll, wurde zu 16 Jahren Haft verurteilt.
Wie schon bei der ersten Verhandlung im März (der Prozess wurde vertagt), bekannte sich der beschuldigte Iraker (25) auch am Montag im Linzer Landesgericht nicht schuldig, verwies auf Erinnerungslücken.
Ereignet hatte sich der Vorfall bereits am 23. August vergangenen Jahres vor einem Lokal in der Linzer Innenstadt. Das spätere Opfer glaubte im Lokal einen angeblich Beteiligten einer früheren Messerstecherei erkannt zu haben. Er stellte ihn zur Rede. Die Folge: Beide Streithähne wurde von den Türstehern des Lokals verwiesen.
Auf der Straße davor ging der Streit weiter und mündete in Handgreiflichkeiten. Plötzlich soll der Angeklagte von der anderen Straßenseite her gelaufen sein und geschrien haben: "Was ist los?" Bruchteile danach hat er laut Anklageschrift dem 22-Jährigen ein Messer in den Hals gestochen.
23 Zentimeter lange Schnittverletzung
Das Opfer erlitt eine rund 23 Zentimeter lange tiefe Schnittverletzung vom Kopf bis zum Hals mit Durchtrennung des rechten Kopfnickmuskels. Die Verletzung war laut einem Sachverständigen zwar nicht lebensgefährlich, jedoch wurde die Halsschlagader nur um Millimeter verfehlt, wie der Experte bestätigt.
Wenig später konnte der mutmaßlichen Angreifer in einem anderen Lokal von der Polizei gefasst werden. Er will sich an nichts erinnern können, sei durch Alkohol und Drogen beeinträchtigt gewesen. Ein Alkotest ergab 1,2 Promille, auch ein Drogentest verlief positiv. Laut Gutachter ist der Erinnerungsverlust dadurch aber medizinisch nicht erklärbar. Der Iraker sei zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen.
Tat auf Amateurvideos zu sehen
Amateurvideos, auf denen die Tat nur undeutlich zu sehen ist, würden zum angeklagten Ablauf passen. Der Angeklagte selbst will nicht mehr wissen, ob er etwas in der Hand hatte bzw. was.
Montagnachmittag befanden die Geschworenen den Beschuldigten einstimmig des Mordversuchs für schuldig. Der Iraker muss 16 Jahre ins Gefängnis. Erschwerend kamen die Vorstrafen des Angeklagten hinzu. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.