Niederösterreich

Nach Obduktion steht fest, dass Frau Kind (4) erschoss

Die Obduktion Montagabend bestätigte: Die 29-jährige Neusiedlerin erschoss mit dem Revolver des Ex die Tochter (4) und dann sich selbst.

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Ermittler bei der Tatortarbeit
Ermittler bei der Tatortarbeit
Thomas Lenger

Die spektakuläre und traurige Bluttat im nördlichen Weinviertel ist endgültig geklärt: Die 29-jährige Mutter hatte bei der Trennung im Vorjahr den legalen Revolver ihres Ex (59) mitgehen lassen. 

Er erstatte Anzeige wegen Revolver

Der Angestellte einer renommierten Firma erstattete Anzeige, sie bestritt jedoch stets, den Revolver gestohlen zu haben. Am Palmsonntag dürfte sie ihre bereits länger gehegten, trüben Gedanken in eine blutige Wahnsinnstat umgesetzt haben.

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    Mordalarm im Bezirk Mistelbach: Ermittler vor Ort
    Mordalarm im Bezirk Mistelbach: Ermittler vor Ort
    Thomas Lenger

    Sie fuhr mit einem Hyundai-SUV auf einen Feldweg im Nachbarsbezirk Mistelbach, erschoss die Tochter (4) und richtete dann die Waffe gegen sich selbst. Der Revolver rutschte zwischen die Sitze. Spaziergänger fanden schließlich die beiden Leichen im Wagen - mehr dazu hier.

    Verdacht gegen Ex

    Der Notarzt versuchte vor Ort noch eine Reanimation, doch vergeblich. Die Polizei sicherte behutsam den Tatort ab, sah den Wagen am Anfang nur von außen an (Anm.: um ja keine Spuren zu verlieren, wurde auf die Profis der Spurensicherung gewartet und der Revolver war zwischen den Sitzen). Dann wurde versucht, den 59-jährigen Ex bzw. Noch-Ehemann am Papier zu erreichen. Doch der war bei Freunden brunchen und hob nicht ab, geriet dadurch ins Visier der Ermittler. Schließlich wurde eine Großfahndung nach dem kurz Verdächtigen eingeleitet, er stellte sich schließlich bei der Polizei Horn und legte ein Alibi vor.

    Tod durch Kopfschüsse

    Am Montag ergab der Schusshandabgleich: Sie war die Schützin, die von der Staatsanwaltschaft Korneuburg beantragte Obduktion bestätigte dann am Abend: Kind und Frau starben durch Kopfschüsse, die Mord und Suizid-Variante wurde damit untermauert.

    Waffe aus Tresor gestohlen

    Dem 59-Jährigen erwartet maximal ein waffenrechtliches Verfahren wegen der gestohlenen Waffe: "Er hat den Fall rund um den verschwundenen Revolver sofort angezeigt. Sie hat es immer abgestritten. Also kann man ihm auch keinen großen Vorwurf machen, maximal eine etwaige Fahrlässigkeit. Den Waffentresor nahm er beim Umzug von Neusiedl nach Mistelbach mit - ohne den einen Revolver eben. Aber wenn eine Person unbedingt eine Waffe will, dann bekommt sie auch eine, so oder so", meint ein Ermittler.

    Suizidgedanken? Holen Sie sich Hilfe, es gibt sie.

    In der Regel berichten wir nicht über Selbsttötungen - außer, Suizide erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit.

    Wenn Sie unter Selbstmord-Gedanken, oder Depressionen leiden, dann kontaktieren Sie die Telefonseelsorge unter der Nummer 142
    täglich 0-24 Uhr