Es ist vollbracht und klingt ziemlich sperrig. Die 3. Novelle der mittlerweile 4. Coronaschutzmaßnahmenverordnung wurde am Montag im Hauptausschuss des Nationalrates abgesegnet. Einige Lockerungen wurden dabei beschlossen.
Künftig ist in allen Kranken- und Kuranstalten sowie Pflegeheimen ein Besucher pro Tag zugelassen. Ein negativer Corona-Test wird vorausgesetzt. Ausgenommen sind Notfälle, "kritische Lebensereignisse" wie Todesfälle oder Entbindungen.
Wer einen negativen PCR-Test in der Tasche hat, der hat nun 72 Stunden (statt 48 Stunden) Zeit, zum Friseur zu gehen. Auch die Ein- oder Ausreise in Gebiete mit hoher Inzidenz ist mit PCR-Test jetzt drei Tage möglich. Antigen-Tests bleiben 48 Stunden gültig. Berufsgruppentests müssen weiter wöchentlich durchgeführt werden.
Ein Genesungsnachweis nach einem amtlichen Absonderungsbescheid gilt gleich wie ein aktuell durchgeführter Corona-Test.
...sind künftig nur noch drei statt sechs Monate gültig. Nach einer Covid-Erkrankung wird ein halbes Jahr Immunität angenommen.