Am 15. Februar jährt sich der blutige Terroranschlag in Villach: Ein 23-jähriger Syrer soll damals wahllos auf Passanten eingestochen haben – ein Bub (14) starb, fünf weitere Menschen wurden schwer verletzt.
Jetzt sorgt ein bizarrer Aspekt im Vorfeld des Mordprozesses für Aufsehen: Die Villacher Faschingsgilde fordert über ihren Anwalt mehr als 100.000 Euro Schadensersatz vom Angeklagten. Begründung: Wegen des Attentats mussten mehrere Sitzungen und der Faschingsumzug abgesagt werden.
Die Gilde will sich deshalb dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen und beantragte auch Einsicht in die Akten. Beides wurde von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt abgelehnt. Die Fasching GmbH legte Beschwerde ein – nun muss das Landesgericht Klagenfurt entscheiden.
Brisant: Die geforderte Summe ist deutlich höher als das, was Hinterbliebene und Opfer normalerweise erhalten. In Österreich liegt das Trauerschmerzensgeld für Angehörige bei rund 25.000 bis 35.000 Euro.
In einer Stellungnahme heißt es lediglich, die Geschäftsführung sei "aufgrund ihrer kaufmännischen Sorgfaltspflicht" zur Geltendmachung des Schadens verpflichtet.
Ob die Forderung je bezahlt wird, ist fraglich – der angeklagte Asylwerber dürfte kaum über ausreichend Mittel verfügen.