Urteil rechtskräftig

Nach Tötung ihrer Mutter – Tochter (57) eingewiesen

Eine 57-Jährige soll ihre Mutter erstickt haben. Das Gericht sprach sie wegen Zurechnungsunfähigkeit nicht schuldig, ordnete aber die Einweisung an.
Österreich Heute
03.08.2026, 15:59
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Nach dem Tod einer 78-jährigen Frau in Mäder (Vorarlberg) gibt es nun ein rechtskräftiges Urteil: Ihre 57-jährige Tochter wird in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Schwurgericht Feldkirch sah es als erwiesen an, dass sie ihre Mutter getötet hatte – allerdings im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit.

Psychische Probleme als Auslöser

Die Frau, die mehr als 20 Jahre in einem Sozialberuf gearbeitet hatte, soll seit längerer Zeit psychische Probleme gehabt haben. Ängste, Depressionen, Unruhe und Rastlosigkeit prägten ihren Alltag.

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Im Oktober 2025 war sie bei ihrer Mutter zu Besuch. In der Nacht soll die 57-Jährige umhergeirrt sein und erst am Morgen wieder zurückgekehrt sein.

Gutachterin brachte Licht in die Sache

Laut Gerichtsmedizinerin Elke Doberentz wurde der 78-Jährigen Mund und Nase zugehalten. Zudem seien Einblutungen und Hämatome festgestellt worden, die laut Gutachten auf Abwehr- und Kampfspuren hindeuten. Auch stumpfe Gewalteinwirkung habe stattgefunden.

Die Verteidigung hatte infrage gestellt, ob tatsächlich die Tochter für den Tod verantwortlich sei. Die Mutter habe an einer Lungenerkrankung gelitten, hieß es. Für die Sachverständige reichten diese Umstände als Erklärung für den Tod aber nicht aus. Der Gesamtbefund habe eindeutig für eine Tötungshandlung gesprochen, wie der ORF berichtet.

Nicht zurechnungsfähig

Ein psychiatrisches Gutachten von Reinhard Haller kam zum Schluss, dass die Frau zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Die Angeklagte selbst kann sich laut eigenen Angaben nicht an die Tat erinnern. "Es ist möglich, dass ich meine Mutter getötet habe", sagte sie.

Keine Rechtsmittel

Die Geschworenen entschieden einstimmig: Wäre die Frau zurechnungsfähig gewesen, hätte es sich um Mord gehandelt. Wegen ihrer psychischen Verfassung wird sie nun in einer speziellen Einrichtung untergebracht.

Die 57-Jährige akzeptierte die Entscheidung, auch die Staatsanwaltschaft legte keine Rechtsmittel ein. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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