Nachdem auf einer Hochalpe in Tschagguns (Montafon) ein Wolf ein Jungrind gerissen hat, hat das Land Vorarlberg rasch reagiert. Für das als schadstiftend eingestufte Tier wurde eine Maßnahmeverordnung erlassen, die den Abschuss bis einschließlich 30. September erlaubt.
Ein Hirte hatte das rund eineinhalb Jahre alte tote Jungrind am Sonntagmorgen in seiner Herde entdeckt. Anschließend untersuchten Amtssachverständige für Wildökologie und Veterinärmedizin den Kadaver sowie die Umgebung.
Laut Land Vorarlberg ergaben die Untersuchungen eindeutig, dass das Tier von einem Wolf getötet wurde. Andere mögliche Todesursachen wurden ausgeschlossen.
Die betroffene Hochalpe ist durch weitläufiges und teils schwer zugängliches Gelände geprägt. Nach Angaben des Landes können dort wirksame Herdenschutzmaßnahmen wie Schutzzäune nicht umgesetzt werden.
Auf Basis der im April verschärften Wolfsmanagementverordnung wurde deshalb eine Verordnung zur Entnahme des Wolfs erlassen.
"Der aktuelle Wolfsriss zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, dass wir schnell handeln können. Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen Lösungen mit Hausverstand und keine bürokratischen Hürden", betont Landesrat Christian Gantner (ÖVP). Wenn ein Wolf Nutztiere reißt und andere Maßnahmen nicht greifen, müsse eine rasche Entnahme möglich sein.