"Die Republik schützt die Umwelt, die biologische Vielfalt und die Ökosysteme, auch im Interesse der zukünftigen Generationen", so lautet der neue Zusatz des Artikels neun der italienischen Verfassung. Grund genug, dass Umweltschützer im ganzen Land jubeln.
Während der Tierschutz weiterhin durch ein Gesetz geregelt wird, bekommt der Umweltschutz also Verfassungsrang. Private Wirtschaftsinitiativen ist es nun verboten, der Umwelt oder Gesundheit zu schaden. Der Minister für den ökologischen Wandel, Roberto Cingolani, spricht nun von einem großen Schritt.
Italien will ohnehin, die durch die Pandemie stark eingebrochene Wirtschaft mit grünen Investitionen wiederbeleben und neu ausrichten. Welche rechtlichen Auswirkungen die Verfassungsänderung mit sich bringen wird, ist noch nicht vollends geklärt. Die italienische WWF-Präsidentin Donatella Bianchi sieht nun das Parlament am Zug: "Endlich ist der Umweltschutz zu einem Grundprinzip der Republik geworden, an dem sich künftige Gesetze orientieren und an das sich die bisherige Gesetzgebung anpassen muss".
Dass der Tierschutz nicht in die Verfassungsänderung aufgenommen wurde, ist übrigens einem Kompromiss der Regierungsparteien geschuldet. Die mitregierende, rechte Lega-Partei hat derartige Bestrebungen blockiert und so den Verfassungsausschuss im italienischen Senat zum Einlenken gezwungen.