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Nachbarschaftsstreit: Was Sie aushalten müssen!

Heute Redaktion
14.09.2021, 01:06

Die lieben Nachbarn sind nicht immer so lieb, wie man es sich erwartet. Viel zu oft kommt es deshalb zu Problemen, sogar zu Prozessen nach tödlichen Angriffen wie zuletzt in Oberösterreich. Grillgeruch, Rasenmähen oder sich nackt Sonnen, sorgt immer wieder für zusätzliche Probleme und Streit. Vorschriften, was erlaubt ist und was nicht, erlässt die zuständige Gemeinde.

Die lieben Nachbarn sind nicht immer so lieb, wie man es sich erwartet. Viel zu oft kommt es deshalb zu Problemen, sogar zu Prozessen nach tödlichen Angriffen . Grillgeruch, Rasenmähen oder sich nackt Sonnen, sorgt immer wieder für zusätzliche Probleme und Streit. Vorschriften, was erlaubt ist und was nicht, erlässt die zuständige Gemeinde.

Ein einheitliches Nachbarschaftsrecht, das über Ruhezeiten oder Schließzeiten angrenzender Lokale entscheidet, gibt es in Österreich nicht. Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) befindet sich lediglich eine Erläuterung zu "unzulässigen Immissionen".

Unter diesem Begriff sind Belästigungen - etwa durch Lärm und Rauch - zusammengefasst. Dazu gehört Grillen, Rasenmähen oder Bauen. In manchen sogenannten Erholungszentren (zum Beispiel an Schotterteichen oder in Kleingartenvereinen) gilt an Sonntagen zwischen 12 und 15 Uhr vereinbarte Ruhe. Daran halten sich alle Parzellenbesitzer. .

Zuerst die Gemeinde fragen

Welches Maß an Belästigung ein Nachbar dulden muss, ist aber generell ein Einzelfall. Was eine ortsübliche Norm ist, hängt von der Lage des Ortes und der Umgebung der Lärmquelle ab. So ist Lärm durch landwirtschaftliche Maschinen in ländlichen Regionen ortsüblich. In Städten wiederum sind Motorengeräusche und Baulärm an der Tagesordnung. Beides würde nicht als Beeinträchtigung durch den Nachbarn zählen.

Gemeinden erlassen ortspolizeiliche Verordnungen, um dennoch Zeiten für geräuschvolle Tätigkeiten festzulegen. Deren Nichtbefolgung kann als Verwaltungsübertretung gelten. Doch nicht alle Gemeinden legen Regelungen fest. Manche sprechen nur Empfehlungen aus, die keine rechtlichen Auswirkungen haben.

Oft beinhalten Gesetze der Bundesländer entsprechende Vorschriften. Darüber hinaus gibt es im Privatrecht Bestimmungen, die das Verursachen von Lärm einschränken. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Betroffene die Möglichkeit, sich gegen übermäßige Belästigung zu wehren. Sie sollten sich immer zuerst bei der Gemeinde informieren, wie Ruhezeiten geregelt sind.
Seite 2: Pflanzen, Nackt in der Sonne und Co!

Pflanzen häufiger Grund für Zwist

Ein häufiger Grund für Nachbarschaftsstreit sind Pflanzen. Das sogenannte Überhangrecht erlaubt Nachbarn, Pflanzen zu schneiden, die auf ihren Grund ragen. Dies darf aber nur ohne übermäßige Beschädigung der Bäume und Sträucher geschehen. Es ist nicht möglich, den Besitzer der Pflanzen zu dieser Arbeit zu verpflichten.

Darüber hinaus kann laut Gesetz der Entzug von Licht und Luft durch zu hohe oder zu dichte Bäume untersagt werden. Die Pflanzen des Nachbars müssen genug Sonne auf das eigene Grundstück lassen. Wenn ein Grundstücksbesitzer Gartenzwerge aufstellt, gilt dies nicht als Streitgrund. Genauso wenig wie Spielgerät, das über den Zaun fällt. Der Nachbar kann einen Ball zurückgeben, muss aber nicht.

Zuerst das Gespräch suchen

Ähnlich das Nacktsonnen. In einen nicht öffentlich einsehbaren Garten kann sich der Bewohner ungehindert bräunen, wie er will. Doch sobald Blicke von außen in den Garten möglich sind, riskiert diese Person eine Anzeige wegen Verletzung öffentlichen Anstands.

Betroffene Nachbarn sollten auf jeden Fall zuerst das Gespräch mit dem Unruhestifter suchen und nicht gleich den Anwalt anrufen. Oft lassen sich unter Nachbarn Vereinbarungen treffen, die für alle Beteiligten vertretbar sind, ohne dass ein Streit entfacht.

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