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Nächtlicher FPÖ-Widerruf wird zum Klick-Hit im Netz

Heute Redaktion
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Bild: AP

Die Wiener FPÖ hatte in der Vergangenheit behauptet, dass die SPÖ-Stadträtin Mitarbeitern der Magistratsabteilung 40 angewiesen hätte, Mindestsicherungsanträge von nach Wien gezogenen Ausländern ohne Fragen positiv zu erledigen und die Angaben der Betroffenen nicht zu prüfen. Die Anschuldigungen musste die FPÖ widerrufen. Kurios: Der Widerruf wurde offenbar gezielt in tiefster Nacht veröffentlicht - und wird nun gerade deswegen zu einer der meistgeklickten Artikel im Netz.

Die Wiener FPÖ hatte in der Vergangenheit behauptet, dass , Mindestsicherungsanträge von nach Wien gezogenen Ausländern ohne Fragen positiv zu erledigen und die Angaben der Betroffenen nicht zu prüfen. Die Anschuldigungen musste die FPÖ widerrufen. Kurios: Der Widerruf wurde offenbar gezielt in tiefster Nacht veröffentlicht - und wird nun gerade deswegen zu einer der meistgeklickten Artikel im Netz.

Am 27. September hatte die FPÖ die Anschuldigungskampagne gegen Sonja Wehsely gestartet, Wehsely brachte Klage ein. "Ich habe kein Problem mit einer harten politischen Auseinandersetzung und auch Kritik an meiner politischen Arbeit, das gehört zum Diskurs einer modernen Demokratie. Mit den nun erhobenen ungeheuerlichen Anschuldigungen ist aber die Grenze deutlich überschritten", so Wehsely damals.

Der Widerruf-Forderung kam die FPÖ nach, der Widerruf wurde in der Nacht auf Dienstag kurz vor Mitternacht ausgeschickt - mutmaßlich um die Aufmerksamkeit gering zu halten. Nun ist genau das Gegenteil eingetreten. Bereits Dienstagfrüh brach der FPÖ-Widerruf sämtliche Klickrekorde. Mit tausenden Reaktionen rangierte die FPÖ-Aussendung um 8.45 Uhr auf Platz 1 des österreichischen Social-Media-Rankings, was Kommentare, Likes und geteilte Inhalte betraf.

Die Aussendung im Wortlaut:

"Wir widerrufen die Behauptungen, Mag. Sonja Wehsely, habe den Beamten der MA 40 die rechtswidrigen Weisungen erteilt,

- alle Mindestsicherungsanträge der neu zugezogenen Ausländer positiv zu erledigen und dabei keine Fragen zu stellen;

- von den Mindestsicherungsantragstellern ebenso wie von Antragstellern auf Begleichung von hohen Mietrückständen oder auf eine Einrichtungspauschale keine entsprechenden Belege zu verlangen, obwohl dies rechtlich vorgeschrieben wäre;

- nicht zu überprüfen, ob die Angaben der nicht-österreichischen Mindestsicherungs-Empfänger stimmen;

- nicht zu überprüfen, ob die vorgelegten Dokumente echt sind;

- keinesfalls die Polizei zu rufen, wenn ihnen auffällt, dass gefälschte Dokumente vorgelegt werden;

als unwahr.

Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), Landesgruppe Wien