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Muss Österreich Familien-Bonus nachzahlen?

Heute Redaktion
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Finanzminister Hartwig Löger
Finanzminister Hartwig Löger
Bild: Helmut Graf

Die EU hat ein Verfahren gegen Österreich wegen der Reduktion der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland eingeleitet. Betroffen ist auch die Indexierung des Familienbonus. Das kann Folgen haben.

125.000 Kinder – vor allem in Osteuropa – erhalten seit 1. Jänner weniger Familienbeihilfe aus Österreich. Grund: Türkis-Blau hat die Höhe an die Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern angepasst.

Bisher kaum beachtet:

Diese Indexierung und damit das EU-Vertragsverletzungsverfahren gelten auch beim Familienbonus, den Eltern seit heuer in Anspruch nehmen können.

Voraussetzung dafür ist der Bezug von Familienbeihilfe.

Die Varianten

Sollte das Verfahren tatsächlich vor dem EuGH landen (mit allen Fristen frühestens in einem halben Jahr, Anm.), gibt es folgende Varianten:

■ Österreich bekommt vor dem EuGH recht: An der bisherigen Regelung ändert sich nichts.

■ Der EuGH hebt sowohl Indexierung der Beihilfe als auch des Bonus auf: Eltern von Kindern im EU-Ausland könnten Geld nachbezahlt (die Rede ist von 114 Millionen Euro) bekommen, für Österreicher bliebe dagegen alles wie gehabt.

■ Da die EU-Kommission zwei unterschiedliche Kritikpunkte geltend macht, wäre auch die Aufhebung der Indexierung bei der Beihilfe und die Beibehaltung beim Bonus oder umgekehrt möglich: Auch hier drohen Nachzahlungen.

Wie groß die Wahrscheinlichkeit dafür ist, sei nicht abschätzbar, so der Sprecher von Finanzminister Löger. Es komme darauf an, ob ein Urteil rückwirkend oder erst mit Stichtag gelte.

Die EU sei nicht gegen eine Steuerreduktion für Österreichs Familien, betonte EU-Sozialkommissarin Thyssen gestern. Der Bonus müsse aber "für alle EU-Bürger gelten, die Steuern und Sozialbeiträge in Österreich zahlen".

So verändert sich die Familienbeihilfe für die jeweiligen Länder durch die Indexierung:

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