Niederösterreich

Nackt-Zwang im Zug – Polizei-Opfer ist Rapper

Der Fall rund um Mohammad A., der sich nackt in einem Zug ausziehen hatte müssen, hat vermutlich ein gerichtliches Nachspiel.

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Mohammad A. mit Strafbescheid
Mohammad A. mit Strafbescheid
privat

Niemand geringer als einer der besten Anwälte Österreichs, Wolfgang Blaschitz, wird Mohammad A. vertreten. Der erfahrene Strafverteidiger zu "Heute": "Das war völlig überzogen."

"Behördliche Zwangsgewalt"

Der Rechtsanwalt weiter: "Ich werde Einspruch gegen die Strafverfügung erheben. Und vor allem eine Beschwerde wegen rechtswidriger, behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beim zuständigen Landesverwaltungsgericht einlegen", so der Advokat.

Wie berichtet, war Mohammad A. nach dem Besuch bei seiner Mutter in Linz mit dem Zug zurück nach Wien gefahren. Kurz vor Amstetten kontrollierten drei Zivilbeamte den 34-jährigen Rapper, verlangten von ihm, sich nackt am Zug-Klo auszuziehen. Der Hobby-Musiker protestierte, gab unter Druck nach und zog sich am WC splitternackt aus. Gefunden wurde gar nichts.

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    Mohammad A. mit Strafbescheid
    Mohammad A. mit Strafbescheid
    privat

    Wegen Verstößen gegen die Ordnung und Schicklichkeit (Anm.: weil er die Wörter "Eier, Schwanz und Sack" verwendet hatte) kam dann Wochen später eine Strafverfügung über 140 € von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten.

    Die Polizei rechtfertigte auf Nachfrage generell solche Kontrollen im Durchzugsverkehr, den konkreten Fall wollte man nicht kommentieren, übergab die Causa der Fachabteilung.

    Auch Rapper

    Übrigens: Dass Mohammad A. auch unter dem Namen "Mo86" singt (siehe Video) bemerkte ein Leser. Dazu meinte Mohammend A.: "Ja, ich singe! Teilweise und gerne auch über Drogen. Aber das ist Kunst. Das mache ich seit rund 15 Jahren. Aber was haben meine Videos bzw. Rappen mit der Kontrolle und dem ganzen Fall zu tun? Nichts! Und darum habe ich das gar nicht erwähnt. Zudem wussten das Beamten ohnedies nicht, weil ich eben nur in der engeren Musikszene bekannt bin", so der 34-Jährige.