Gegen den ehemaligen FPÖ-Mandatar Hans-Jörg Jenewein wurde erneut Anklage erhoben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet Missbrauch der Amtsgewalt als Bestimmungstäter und andere Vergehen. Bei der anderen angeklagten Person soll es sich um eine Beamtin handeln.
Zwischen dem 30. Oktober 2018 und dem 9. Mai 2019 soll Jenewein als Mitglied des BVT-Untersuchungsausschusses die zweite Angeklagte beauftragt haben, ihm Berichte zu übermitteln. Er wird demnach als Bestimmungstäter geführt.
Bei den Akten soll es sich um Informationen zu Teilnehmenden zweier Treffen europäischer Nachrichten- und Geheimdienste sowie ein für den Untersuchungsausschuss relevantes Vernehmungsprotokoll einer Zeugenaussage gehandelt haben. Der Zweck sei gewesen, die Unterlagen an Medien weiterzugeben.
Die Strafdrohung beträgt sechs Monate bis fünf Jahre. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Beide Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben.
Jenewein steht aktuell bereits gemeinsam mit dem ehemaligen Chefinspektor im aufgelösten BVT, Egisto Ott, vor Gericht. Ott soll im Auftrag Jeneweins dort Beamten angehalten haben, Informationen zu Teilnehmenden eines Treffens europäischer Nachrichtendienste zu beschaffen. Zum Prozessauftakt bekannten sich beide nicht schuldig. Für die angeführten Personen gilt die Unschuldsvermutung.