Wien

Zwei Matten übereinander: Strafe in Wiener Gemeindebau

Eine Wienerin muss 18,47 Euro Strafe zahlen, weil sie zwei Matten vor ihre Wohnungstüre legte. Nicht der erste Fall in Wiener Gemeindebauten.

Thomas Peterthalner
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18,47 Euro Strafe für zwei Türmatten in der Großfeldsiedlung.
18,47 Euro Strafe für zwei Türmatten in der Großfeldsiedlung.
Privat

Sonja St. (67) wollte in der Großfeldsiedlung ihren Wohnungseingang verschönern, legte zwei Türmatten übereinander vor die Wohnungstüre. Lange Zeit war das für niemanden ein Problem. "Nach nunmehr drei Jahren war die Matte plötzlich verschwunden. Dafür erhielt ich wenig später einen dreiseitigen Brief samt Beweisfoto von Wiener Wohnen, in dem man für das Entfernen meiner Fußmatte einen Entrümpelungsbetrag von 18,47 Euro einforderte. Dabei waren meine beiden Matten zusammen deutlich niedriger als andere Türmatten auf unserer Stiege", schilderte die empörte Mieterin im Gespräch mit Wiff-Bezirksrat Hans Jörg Schimanek. 

"Schildbürgerstreich" und "Lachnummer"

Für den Lokalpolitiker ein "echter Schildbürgerstreich von Wiener Wohnen". "Zwar ist wegen des leider immer mehr um sich greifenden unsozialen Verhaltens mancher, zumeist neuer Gemeindemieter die Entrümpelung in Gemeindebauten auch aufgrund des Feuerpolizeigesetztes zwingend notwendig." Zwei aufeinander gelegte Türmatten abzustrafen, sei aber eine "Lachnummer". 

Wiff-Bezirksrat Schimanek mit Mieterin Sonja.
Wiff-Bezirksrat Schimanek mit Mieterin Sonja.
Privat

Nicht der erste Fall einer "Matten-Strafe" im Gemeindebau: Auch in einer anderen Wohnhausanlage musste ein Mieter 18,47 Euro Strafe zahlen wegen einer zweiten Türmatte, wir berichteten bereits. Der Betroffene ärgert sich ebenfalls: "Die schöne Matte mit dem Hundemotiv wurde einfach entsorgt!" 

"Nur ein Stück erlaubt"

"Laut technischen Standards von Wiener Wohnen ist nur ein Stück rutschsicherer Fußabstreifer pro Wohnungseingangstüre erlaubt und kann verbleiben, sofern er keine Stolpergefahr darstellt. Es ist die ständige Pflicht der Mieter, im Stiegenhaus nichts abzustellen, oder an der Wohnungstüre anzubringen. Es geht um die Sicherheit aller Mieter. Der Entrümpelungsbetrag ist standardmäßig und richtet sich nach den Aufwandskosten für Anfahrt, Einlagerung und ordnungsgemäßer Beschriftung – wenn ein Gegenstand einer Mieterin bzw. einem Mieter zugeordnet werden kann", informierte eine Sprecherin von Wiener Wohnen auf "Heute"-Anfrage. 

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