Wien

"Ist verjährt" – Nächstes Parkplatz-Opfer zahlt nicht 

Um einen Stau zu umgehen, drehte Josef (69) auf dem bekannten Parkplatz in der Breitenleer Straße um. Dieses Wendemanöver kommt ihm nun teuer.

Nicole Oirer
Auf diesem Parkplatz in der Wiener Donaustadt hat Josef kurz gewendet. Das wird jetzt teuer für ihn.
Auf diesem Parkplatz in der Wiener Donaustadt hat Josef kurz gewendet. Das wird jetzt teuer für ihn.
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"Unser Sohn ist beeinträchtigt. Mein Mann fährt in regelmäßig zu Jugend am Werk", erzählt Monika (67). So auch am 5. Mai 2022. Wegen einem langen Stau in der Breitenleer Straße (Wien-Donaustadt) fuhr ihr Mann Josef auf Höhe der Breitenleer Straße 50 auf einen Parkplatz, um dort umzudrehen und so dem Stau zu entgehen. Das kostet ihn nun aber einiges.

"Haben zähneknirschend bezahlt"

Denn schon kurz darauf flatterte einer der berühmt-berüchtigten Briefe bei Monika und Josef ins Postkastl. 390 Euro wären aufgrund der Besitzstörung zu zahlen, verlangte eine Parkplatzfirma. "Natürlich haben wir uns davor erkundigt, ob das überhaupt erlaubt ist. Wir haben es dann aber zähneknirschend bezahlt", erzählt Monika.

Monika und Josef sind nicht die einzigen, denen diese Abzocke passiert ist. "Wir sind im Freundeskreis mal auf das Thema zu sprechen gekommen. Fast jeder aus unserem Freundeskreis kannte jemanden, dem das auch passiert war oder hatte zumindest schon einmal von diesem Parkplatz gehört", so Monika.

Wie "Heute"-Leser bereits wissen, ist es allerdings mit einmal bezahlen oft noch nicht getan. So auch nicht bei Josef und Monika. Denn im Juni 2023 kam erneut ein Brief bei den beiden an. Eine zweite Firma, an die der Parkplatz vermietet ist, macht ihre Besitzansprüche geltend.

Rechtsanwalt sieht Besitzstörung verjährt

Diese Firma betont im Brief, nichts mit der ersten Firma zu tun zu haben. Die Zahlungsaufforderung dieser Firma: 449 Euro. "Sie bieten eine Sonderzahlung an, wenn wir innerhalb von drei Tagen zahlen. Das ist doch eine Frechheit. Die ganze Firma ist mega undurchsichtig, niemand ist zu erreichen", ärgert sich die Wienerin.

Sie und ihr Mann haben sich jetzt an einen Rechtsanwalt gewendet. Dieser ist der Ansicht, dass die Besitzstörung verjährt  und der Anspruch auf Entschädigung damit erledigt sei. "Wir bezahlen jetzt nichts" hat das Ehepaar nun beschlossen. 

Sie und ihr Mann hoffen, dass diese Herangehensweise die richtige ist. "Wir haben beide ohnehin nur eine kleine Pension und einen beeinträchtigen Sohn. Da tut jeder Euro weh", so Monika. Sie hofft, dass es jetzt bei den zwei bisherigen Briefen bleibt. "Wer weiß, wie viele Firmen da jetzt noch kommen und ihren angeblichen Anspruch geltend machen wollen", fragt sich die Donaustädterin. 

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