Politik

Nationalrat genehmigt sich höhere Parteienförderung

Heute Redaktion
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Bald ist Sommerpause im Nationalrat. Aber am Mittwoch beschließen die Abgeordneten noch das Transparenzpaket und die Anhebung der Parteienförderung des Bundes. Außerdem vorgesehen: Ein neues Korruptionsstrafrecht mit Verschärfungen für Politiker, neue Regeln für Nebenjobs von Abgeordneten und ein neues Lobbyistenregister ab 2013.

Bald ist Aber am Mittwoch beschließen die Abgeordneten noch das Transparenzpaket und die Anhebung der Parteienförderung des Bundes. Außerdem vorgesehen: Ein neues Korruptionsstrafrecht mit Verschärfungen für Politiker, neue Regeln für Nebenjobs von Abgeordneten und ein neues Lobbyistenregister ab 2013.

Die Sondersitzung wurde nötig, weil ein Teil der Maßnahmen - darunter die Verpflichtung zur Offenlegung von Parteispenden und höhere Subventionen für die Parlamentsparteien - noch mit 1. Juli in Kraft treten sollen.  Die Reformen sind Folge der Korruptions- und Parteispendenskandale der vergangenen Monate, die nun im Korruptions-Untersuchungsausschuss aufgearbeitet werden.

Anhebung von 15 auf fast 30 Millionen Euro

Die Parteien müssen damit künftig offenlegen, von wem sie Spenden über 3.500 Euro oder Sponsoring-Beiträge über 12.000 Euro kassiert haben. Einnahmen von Bundes-, Landes- und Bezirksparteien werden zusammengerechnet. Weil die Koalition einen Rückgang der Parteispenden befürchtet, wird die Parteienförderung des Bundes von 15,3 auf 29,1 Mio. Euro erhöht.



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Im Gegenzug wird den Parteien die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalratswahlen (rund 14 Mio. Euro) gestrichen, außerdem werden ihre Wahlkampfkosten mit maximal je sieben Mio. Euro begrenzt. Die Offenlegungsbestimmungen gelten auch für Teil- und Vorfeldorganisationen der Parteien sowie für Präsidentschaftskandidaten.

Das neue Korruptionsstrafrecht stellt das "Anfüttern" wieder unter Strafe und verschärft die Antikorruptionsbestimmungen für Abgeordnete und Regierungsmitglieder. Beschlossen wird das Gesetzespaket mit wechselnden Mehrheiten. Der Bundesrat verabschiedet das Gesetzespaket am Donnerstag womit - rechtzeitige Unterschrift von Bundespräsident Heinz Fischer vorausgesetzt - ein Inkrafttreten am 1. Juli möglich sein sollte.