Politik

Gerüchte kursieren: Wird Wahl wieder angefochten?

Heute Redaktion
13.09.2021, 22:53

Im Internet macht ein Gerücht die Runde: Sollten Ergebnisse der Wahl frühzeitig in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden, könnte geklagt werden.

Das Gerücht bezieht sich darauf, dass die gezielte Veröffentlichung von Wahlergebnissen vor 17.00 Uhr in sozialen Medien zu einer Wahlanfechtung führen kann. Ein Grund dafür wäre aber nur gegeben, wenn es sich um eine amtliche Bekanntgabe handeln würde, lässt das Innenministerium in einer Aussendung wissen.

Das bedeutet: Im Falle einer Veröffentlichung durch Wahlzeuginnen und Wahlzeugen, ist dies durch den Verfassungsgerichtshof geregelt.

Denn laut dem Gesetz sind "Wahlzeuginnen und Wahlzeugen an keine Verpflichtung zur Verschwiegenheit gebunden". Bei Beachtung der Judikatur durch die vollziehenden Wahlbehörden sollte daher keine Gefahr einer erfolgreichen Anfechtung aus den skizzierten Gründen bestehen.

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Wie Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums, gegenüber "heute.at" erklärt, kann es "keinen Hack geben, weil im Wahlrecht ausschließlich Papierakte zählen." Diese Behauptungen würden keinerlei Grundlagen haben. "Es handelt sich um Wichtigmacher", so Grundböck.

So kursieren die Gerüchte im Netz:

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(Red)