Oberösterreich

"Hat mir gefallen" – Mann wegen Nazi-Symbol verurteilt

Ein Nazi-Symbol an seinem Haus hatte nun schwerwiegende Folgen für einen Unternehmer: Er musste sich am Dienstag in Wels vor Gericht verantworten.
11.04.2023, 23:01
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Die Aufregung Ende November 2021 im Hausruckviertel in Oberösterreich war groß: Auf dem Fenster einer Garage prangte eine gewaltige "Schwarze Sonne" – ein Zeichen aus der Zeit des Nationalsozialismus. Der 51-jährige Hauseigentümer hatte sie dort hingeklebt.

Das Mauthausen Komitee Österreich und das OÖ. Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus schalteten die Behörden ein: Sie erstatteten sowohl beim Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck als auch bei der Staatsanwaltschaft Wels Anzeigen nach dem Verbotsgesetz.

Das ist die "Schwarze Sonne"

Die "Schwarze Sonne" ist ein Symbol, das aus zwölf in Ringform gefassten gespiegelten Sieg-Runen oder drei übereinander gelegten Hakenkreuzen besteht.

Vorlage ist ein ähnlich gestaltetes Boden-Ornament in Gestalt eines Sonnenrades. Es wurde im Nationalsozialismus von der SS im Nordturm der Wewelsburg in Nordrhein-Westfalen eingelassen.

Seit den 1990er-Jahren ist die Schwarze Sonne ein Ersatz- und Erkennungs-Symbold in der rechtsesoterischen bis rechtsextremen Szene.

Die Organisationen wiesen darauf hin, dass jedes SS-Symbol verboten und als "Spur des Narzismus" zu entfernen sei. Netzwerk-Sprecher Robert Eiter pocht darauf, dass rasch und wirksam eingeschritten werde. 

Am Dienstag stand der 51-Jährige nun in Wels vor Gericht. Er wurde nach dem Verbotsgesetz angeklagt. Ihm drohten bis zu zehn Jahre Haft.

Im Prozess rechtfertigte sich der Beschuldigte damit, dass ihm das Zeichen optisch gefallen habe und abgeändert worden sei. Der Mann, der sich nach eigenen Angaben für die damalige Zeit interessiere, hatte sein Firmenlogo in die Schwarze Sonne integriert.

Angeklagt war er auch wegen nationalsozialistischer Devotionalien wie Hakenkreuz-Ansteckern oder Tassen mit Abbildungen von Adolf Hitler. Die Gegenstände waren aber nicht für Dritte sichtbar, daher wurde er in diesen Punkten freigesprochen.

Die Strafe fiel schließlich glimpflich aus: Der Mann wurde rechtskräftig zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt. Das heißt, er wird das Gefängnis nicht von innen sehen.

Wirt wegen Hitler-Weinflaschen verurteilt

Auch ein Salzburger musste sich vor kurzem wegen Wiederbetätigung vor einem großen Schwurgericht verantworten: In seinem Lokal standen Hitler-Weinflaschen.

Dem Mann drohten bis zu zehn Jahre Haft. Das Urteil fiel jedoch bedeutend milder aus: Der Wirt fasste sechs Monate Haft auf Bewährung aus – nicht rechtskräftig.

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