Gottfried Küssel wurde 2013 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung rechtskräftig verurteilt. Er sitzt für 7,5 Jahre im Gefängnis.
Im Zuge des Prozesses wurden bei ihm mehrere Nazi-Devotionalien beschlagnahmt. Darunter befand sich unter anderem rechtsextreme Literatur und eine Hitler-Büste aus Bronze. Ein Verfahrensfehler zwang das Oberlandesgericht Wien nun dazu, eine Rückgabe zu verfügen.
Der Fehler des Erstgerichts: Man hätte im Urteil darüber entscheiden müssen, ob die Gegenstände eingezogen werden oder ob diese Entscheidung vorbehalten wird. Davon ist aber kein Wort zu lesen.
Darf sie behalten
Büste und Bücher müssen deshalb an Küssel zurückgegeben werden. Und er darf sie behalten. Der Besitz solcher Gegenstände ist nämlich nicht strafbar. Was er nicht darf: Sie zur Schau stellen oder für Propagandazwecke verwenden. (csc)