Politik

Wien (über)erfüllt Quote zur Flüchtlingsaufnahme

Damit die Kosten für die Grundversorgung weiter verringert werden können, wollen die NEOS raschere Asylverfahren.

Heute Redaktion
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43.000 Personen waren zuletzt in der Grundversorgung, vor einem Jahr waren es noch 61.000. Die Ausgaben für die Grundversorgung haben sich zuletzt auf 299 Millionen Euro belaufen. 2017 betrugen die Kosten für den Bund noch 565 Millionen Euro.

Die Angaben stammen aus der Beantwortung von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) auf eine entsprechende Anfrage der NEOS, wie Ö1 berichtete.

Die 2012 gegründete Partei ortet noch weiteres Sparpotenzial bei den Ausgaben für die Grundversorgung, wenn die Asylverfahren schneller ablaufen würden. Laut Stephanie Krisper könnten Kosten gesenkt werden, wenn etwa das Bundesverwaltungsgericht besser ausgestattet wäre. Nötige Ressourcen, wie zum Beispiel das Personal, sollten aufgestockt werden.

Nur Bundeshauptstadt erfüllt das Soll

Ebenfalls aus der Anfragebeantwortung des Innenministers ging hervor, dass Wien als einziges Bundesland die vereinbarte Quote zur Unterbringung von Flüchtlingen erfüllt – bzw. mit 168 Prozent gar "übererfüllt".

Grundversorgung – schnell erklärt:

Menschen, die in Österreich um Asyl ansuchen, erhalten im Rahmen der Grundversorgung Angebote, um Grundbedürfnisse ihres täglichen Lebens rasch decken zu können. Bei Bedarf können sie einen Wohnplatz in einer betreuten Unterkunft nutzen. In Wien organisiert der Fonds Soziales Wien (FSW) die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen.

Grundversorgung ist eine vorübergehende Leistung für Fremde, die sowohl hilfs- als auch schutzbedürftig sind.

Schutzbedürftig sind:

>>> AsylwerberInnen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens

>>> subsidiär Schutzberechtigte

>>> Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung

>>> Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Fremde ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind

>>> Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen

Hilfsbedürftig ist, wer den Lebensunterhalt für sich und seine im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann bzw. ihn auch nicht (ausreichend) von anderen Personen oder Einrichtungen erhält.

(Quelle: Stadt Wien / Fonds Soziales Wien) (ek)