Politik

Neos: "Nebenjob-Verbot für Verfassungsrichter"

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Helmut Graf

Ein Präsident, eine Vizepräsidentin und zwölf weitere Mitglieder bilden die höchste Instanz der Republik: den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Unikum: Österreichs Höchstrichter dürfen ihre Brotberufe ausüben!

Ein Präsident, eine Vizepräsidentin und zwölf weitere Mitglieder bilden die höchste Instanz der Republik: den (VfGH).Unikum: Österreichs Höchstrichter dürfen ihre Brotberufe ausüben!

"Nicht nachvollziehbar", sagt dazu Nationalratsabgeordneter  Niki Scherak  () und fordert ein "Nebenjob-Verbot". Die Arbeit am VfGH sei mittlerweile auslastend, und Unvereinbarkeit solle ausgeschlossen werden.