Politik
Neos: "Nebenjob-Verbot für Verfassungsrichter"
Von Heute Redaktion
Bild: Helmut Graf
Ein Präsident, eine Vizepräsidentin und zwölf weitere Mitglieder bilden die höchste Instanz der Republik: den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Unikum: Österreichs Höchstrichter dürfen ihre Brotberufe ausüben!
Ein Präsident, eine Vizepräsidentin und zwölf weitere Mitglieder bilden die höchste Instanz der Republik: den (VfGH).Unikum: Österreichs Höchstrichter dürfen ihre Brotberufe ausüben!
"Nicht nachvollziehbar", sagt dazu Nationalratsabgeordneter Niki Scherak () und fordert ein "Nebenjob-Verbot". Die Arbeit am VfGH sei mittlerweile auslastend, und Unvereinbarkeit solle ausgeschlossen werden.